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60.000 Euro für Carsten Maschmeyer

Das Land Niedersachsen muss Unternehmer Carsten Maschmeyer 60.450,33 Euro zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Celle in einem Berufungsverfahren mit Urteil vom 23. August 2012 (Aktenzeichen 16 U 9/12). Das ist ein Teilsieg für Maschmeyer, der 250.000 Euro gefordert hatte.

Der Ex-AWD-Chef hatte Einspruch gegen einen fehlerhaften Vorauszahlungsbescheid für seine Einkommensteuer eingelegt. Für die entstandenen Kosten durch das Steuerbüro hatte er den erwähnten Ersatz gefordert.

Das Landgericht in Hannover hatte das abgewiesen, weil ein Einspruch gar nicht nötig gewesen sei. Ein einfacher Antrag hätte es auch getan – und wäre billiger gewesen. Das Gericht in Celle wiedersprach und sah den Gang zum Steuerbüro als gerechtfertigt an. Bei einem Antrag hätte die Gefahr bestanden, dass die Einspruchsfrist abläuft. Das Gericht gestand Maschmeyer immerhin die erwähnten rund 60.000 Euro zu. Die geforderten 250.000 Euro empfand es als überhöht, da Maschmeyer unter anderem gleich zwei Steuerberater auf die Sache angesetzt hatte.

Die enormen Summen leiten sich übrigens aus der ebenfalls nicht alltäglichen Steuerforderung des Finanzamtes in Höhe von über 30 Millionen Euro ab, erklärte der Pressesprecher des Oberlandesgerichts, Götz Wettich.

Kleiner Konter des Finanzamts: Maschmeyer muss übrigens drei Viertel der Gerichts- und Anwaltskosten tragen.

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