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7 Fragen zur Abgeltungssteuer Das wollen Vermögensverwalter bei der neuen Kapitalertragssteuer nicht missen

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Uwe Zimmer, Vorstand der Meridio Vermögensverwaltung in Köln

Man sollte unterscheiden zwischen Kapitalanlagen, die aus bereits versteuerten Einnahmen resultieren und zum Beispiel Erbschaft.

Zinsen und Dividenden sollten mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden. Der Gesetzgeber sollte Freibeträge mit 5.000 relativ hoch ansetzen. Kursgewinne sind Spekulation oder Wette. Die sollten über alle Produkte frei sein. (Ausnahme bei vererbtem Vermögen)

>>Gottfried Urban, Vorstand der Bayerische Vermögen in Altötting

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