7 Fragen zur Abgeltungssteuer So stehen Vermögensverwalter zur Abschaffung der Abgeltungssteuer

Gottfried Urban, Vorstand der Bayerische Vermögen in Altötting
Das war eine der größten Steuererhöhungen, die der Staat eingeführt hat. Der Freistellungsauftrag blieb dabei unverändert und Werbungskosten konnten nicht mehr gegengerechnet werden. Jetzt möchte man die Steuern für Kapitalerträge wieder massiv erhöhen. Die Abgeltungssteuer hat einiges vereinfacht, warum will man nun das wieder abschaffen?
Die Banken führen für den Staat die Steuern ab, unentgeltlich. Für den Anleger ist die Regelung überschaubar, da alles einheitlich, egal ob Dividenden, Zinsen oder Kursgewinne mit dem Pauschsatz versteuert werden. 25 Prozent ist kein Privileg. Mit Einführung der Abgeltungssteuer wurden alle Kursgewinne mit einbezogen und damit eine massive Steuererhöhung durchgeführt.
Alle Fragen aus der Reihe „Vermögensverwalter über die Abgeltungssteuer“:
Frage 1: Wie stehen Sie zur geplanten Abschaffung der Abgeltungssteuer?
Frage 2: Angenommen Sie sind Finanzminister: Wie würden Sie die Besteuerung von Erträgen aus Kapitalvermögen konkret regeln?
Frage 3: Welche Regelung sollte das neue Steuermodell, das auf die Abgeltungssteuer folgt, auf jeden Fall enthalten?
Frage 4: Welche Auswirkungen wird die geplante höhere Besteuerung der Kapitaleinkünfte auf die Kapitalmärkte und auf die Vermögensverwalterbranche haben? Wird sich das Altersvorsorgeverhalten der Bürger ändern?
Frage 5: Ist eine Abschaffung der Abgeltungssteuer noch in dieser Legislaturperiode denkbar?
Frage 6: Haben politische Probleme wie die Griechenlandkrise und die Flüchtlingsproblematik eine Rolle bei der Entscheidung für die Abschaffung der Abgeltungssteuer gespielt?
Frage 7: Ist die Benachteiligung der Beteiligungsfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung durch höhere Steuern gerechtfertigt?
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.