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7 Fragen zur Abgeltungssteuer Wie würden Vermögensverwalter die Kapitalertragssteuer gestalten?

Rolf Ehlhardt (oben links), Uwe Zimmer (oben rechts), Gottfried Urban (unten links), Volker Schilling (unten rechts).
Rolf Ehlhardt (oben links), Uwe Zimmer (oben rechts), Gottfried Urban (unten links), Volker Schilling (unten rechts).
Alle Fragen aus der Reihe „Vermögensverwalter über die Abgeltungssteuer“:

Frage 1: Wie stehen Sie zur geplanten Abschaffung der Abgeltungssteuer?

Frage 2: Angenommen Sie sind Finanzminister: Wie würden Sie die Besteuerung von Erträgen aus Kapitalvermögen konkret regeln?

Frage 3: Welche Regelung sollte das neue Steuermodell, das auf die Abgeltungssteuer folgt, auf jeden Fall enthalten?

Frage 4: Welche Auswirkungen wird die geplante höhere Besteuerung der Kapitaleinkünfte auf die Kapitalmärkte und auf die Vermögensverwalterbranche haben? Wird sich das Altersvorsorgeverhalten der Bürger ändern?

Frage 5: Ist eine Abschaffung der Abgeltungssteuer noch in dieser Legislaturperiode denkbar?

Frage 6: Haben politische Probleme wie die Griechenlandkrise und die Flüchtlingsproblematik eine Rolle bei der Entscheidung für die Abschaffung der Abgeltungssteuer gespielt?

Frage 7: Ist die Benachteiligung der Beteiligungsfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung durch höhere Steuern gerechtfertigt?

Frage: Angenommen Sie sind Finanzminister: Wie würden Sie die Besteuerung von Erträgen aus Kapitalvermögen konkret regeln?



Volker Schilling
, Vorstand der Investmentboutique Greiff Capital Management:

Vorneweg: Als Finanzminister würde ich es für außerordentlich konsequent halten, wenn alle Einkunftsarten zuerst einmal gleich besteuert werden. Warum sollten die Erträge aus meinem Kapital geringer besteuert werden, als die aus meiner Arbeit. Dies fördert lediglich die Schere zwischen arm und reich. Zugleich ist die Steuerberechnung damit für alle einfach und nachvollziehbar: Summe aller Einkunftsarten mal Steuersatz! Schafft man zusätzlich eine Vielzahl an Subventionen und Ausnahmetatbestände ab, so lässt sich der Steuersatz zusätzlich reduzieren (Stichwort: Bierdeckel).

Als Finanzminister habe ich aber auch ein großes Interesse, dass ich meinen Bürgern am Ende Ihrer Arbeitszeit nicht noch zusätzlich staatliche Transferleistungen zahlen muss, damit sie mit ihrer gesetzlichen Rente und diesen Transfers auf ein Lebensminimum kommen. Sinnvoller wäre es, wenn die Bürger klar definiert für das Alter vorsorgen würden. Dafür Anreize zu bieten, sollte daher eine meiner Aufgaben als Finanzminister sein. Dies würde ich mit der „neuen“ Besteuerung von Erträgen wie folgt lösen:
  • Alle Erträge aus Kapitalvermögen werden wieder mit dem persönlichen Steuersatz jährlich in der Einkommensteuererklärung versteuert. Die Freibeträge bleiben analog der jetzigen Freibeträge erhalten.
  • „Altersvorsorgeverträge“, die klar in Laufzeit (früheste Verfügbarkeit zu Rentenbeginn) und Höhe (maximal definierter Einmalbetrag, bzw. monatlicher Sparbetrag) auf die finanzielle Absicherung im Alter abzielen, werden komplett von der Steuer befreit.
  • Zur Förderung der Aktienkultur in Deutschland würde ich zusätzlich die Kursgewinne von Aktien bei einer Haltedauer von mindestens 5 Jahren steuerfrei stellen. Keine Verrechnungsmöglichkeit von Kursverlusten und keine Steuerfreiheit für Dividendenzahlungen.

Fazit: Der Staat animiert seine Bürger zur privaten Altersvorsorge, ohne Steuermittel dafür einzusetzen (wie beispielsweise bei der Riester-Förderung). Langfristig wird der Staat entlastet, da dadurch weniger staatliche Transferleistungen im Alter anfallen (Stichwort: demographische Entwicklung). Und drittens fördert der Staat die Aktienkultur in Zeiten schwindender Zinsen und Aktionäre (Stichwort: Standortschutz).

>>Rolf Ehlhardt, Vermögensverwalter der I.C.M. Independent Capital Management Vermögensberatung Mannheim

>>Uwe Zimmer, Vorstand der Meridio Vermögensverwaltung in Köln


>>Gottfried Urban, Vorstand der Bayerische Vermögen in Altötting


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