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7 Fragen zur Abgeltungssteuer Wie würden Vermögensverwalter die Kapitalertragssteuer gestalten?

Lesedauer: 8 Minuten
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Uwe Zimmer, Vorstand der Meridio Vermögensverwaltung in Köln

Ich würde unterscheiden zwischen Kapitalanlagen, die aus bereits versteuerten Einnahmen resultieren und zum Beispiel Erbschaft. Wenn ich Geld übrig habe aus meinen bereits versteuerten Einnahmen, sollten Einkünfte aus diesen Kapitalanlagen anderes besteuert werden, als Kapitalanlagen, die aus vererbtem Geld entstehen und Einkünfte erzielen.

>>Gottfried Urban, Vorstand der Bayerische Vermögen in Altötting

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