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7 Fragen zur Abgeltungssteuer Wie würden Vermögensverwalter die Kapitalertragssteuer gestalten?

Lesedauer: 8 Minuten
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Gottfried Urban, Vorstand der Bayerische Vermögen in Altötting
Ich würde folgende Neuregelungen einführen:

  1. Höhere Freibeträge
  2. Oder Werbungskosten wie Zinsen und Depotgebühren sowie VV-Kosten abzugsfähig
  3. Kursgewinne bleiben steuerfrei, wenn z.B. so wie bei anderen Sachwerten (Immobilien) mind. 10 Jahre gehalten werden. Wo ist da die Gleichbehandlung?
  4. Anpassung an die Regelung der Versicherungen (Halbeinkünfteverfahren, wenn  z.B. Fonds länger als 12 Jahre gehalten werden.
  5. Zertifikate, die Zinsen und Div. in Kursgewinne umwandeln rausnehmen. Diese müssen voll besteuert werden, da zu wenig reguliert…oder Regulierungsmantel neu…
  6. Investmentfonds als die am stärksten regulierte Finanzinstrument begünstigen und damit den Versicherungen gleichstellen.

Alle Fragen aus der Reihe „Vermögensverwalter über die Abgeltungssteuer“:

Frage 1: Wie stehen Sie zur geplanten Abschaffung der Abgeltungssteuer?

Frage 2: Angenommen Sie sind Finanzminister: Wie würden Sie die Besteuerung von Erträgen aus Kapitalvermögen konkret regeln?

Frage 3: Welche Regelung sollte das neue Steuermodell, das auf die Abgeltungssteuer folgt, auf jeden Fall enthalten?

Frage 4: Welche Auswirkungen wird die geplante höhere Besteuerung der Kapitaleinkünfte auf die Kapitalmärkte und auf die Vermögensverwalterbranche haben? Wird sich das Altersvorsorgeverhalten der Bürger ändern?

Frage 5: Ist eine Abschaffung der Abgeltungssteuer noch in dieser Legislaturperiode denkbar?

Frage 6: Haben politische Probleme wie die Griechenlandkrise und die Flüchtlingsproblematik eine Rolle bei der Entscheidung für die Abschaffung der Abgeltungssteuer gespielt?

Frage 7: Ist die Benachteiligung der Beteiligungsfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung durch höhere Steuern gerechtfertigt?

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