7 Fragen zur Abgeltungssteuer Wie würden Vermögensverwalter die Kapitalertragssteuer gestalten?

Gottfried Urban, Vorstand der Bayerische Vermögen in Altötting
Ich würde folgende Neuregelungen einführen:
- Höhere Freibeträge
- Oder Werbungskosten wie Zinsen und Depotgebühren sowie VV-Kosten abzugsfähig
- Kursgewinne bleiben steuerfrei, wenn z.B. so wie bei anderen Sachwerten (Immobilien) mind. 10 Jahre gehalten werden. Wo ist da die Gleichbehandlung?
- Anpassung an die Regelung der Versicherungen (Halbeinkünfteverfahren, wenn z.B. Fonds länger als 12 Jahre gehalten werden.
- Zertifikate, die Zinsen und Div. in Kursgewinne umwandeln rausnehmen. Diese müssen voll besteuert werden, da zu wenig reguliert…oder Regulierungsmantel neu…
- Investmentfonds als die am stärksten regulierte Finanzinstrument begünstigen und damit den Versicherungen gleichstellen.
Alle Fragen aus der Reihe „Vermögensverwalter über die Abgeltungssteuer“:
Frage 1: Wie stehen Sie zur geplanten Abschaffung der Abgeltungssteuer?
Frage 2: Angenommen Sie sind Finanzminister: Wie würden Sie die Besteuerung von Erträgen aus Kapitalvermögen konkret regeln?
Frage 3: Welche Regelung sollte das neue Steuermodell, das auf die Abgeltungssteuer folgt, auf jeden Fall enthalten?
Frage 4: Welche Auswirkungen wird die geplante höhere Besteuerung der Kapitaleinkünfte auf die Kapitalmärkte und auf die Vermögensverwalterbranche haben? Wird sich das Altersvorsorgeverhalten der Bürger ändern?
Frage 5: Ist eine Abschaffung der Abgeltungssteuer noch in dieser Legislaturperiode denkbar?
Frage 6: Haben politische Probleme wie die Griechenlandkrise und die Flüchtlingsproblematik eine Rolle bei der Entscheidung für die Abschaffung der Abgeltungssteuer gespielt?
Frage 7: Ist die Benachteiligung der Beteiligungsfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung durch höhere Steuern gerechtfertigt?
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