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Kampf um Talente 70 Prozent der Arbeitgeber zahlen bAV-Beiträge der Belegschaft komplett selbst

Rentnerpaar
Rentnerpaar: Etwa 70 Prozent der Arbeitgeber leisten einen Versorgungsbeitrag zur bAV, ohne dass sich die Mitarbeitenden finanziell beteiligen müssen. | Foto: Pexels

Für den Funk bAV-Atlas 2023 hat der auf betriebliche Altersversorgung (bAV) spezialisierte Versicherungsmakler Funk Vorsorge über 150 verschiedenen Versorgungspläne von Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen in Deutschland analysiert. Dabei wurden ausschließlich Versorgungskonzepte berücksichtigt, die auch neu eintretenden Mitarbeitenden offenstehen und bei denen der Arbeitgeber einen signifikanten Eigenbeitrag aufbringt.

Das Ergebnis: Fast alle untersuchten Firmen setzen auf die beitragsorientierte Leistungszusage. Etwa 70 Prozent der Arbeitgeber leisten einen Versorgungsbeitrag, ohne dass sich die Mitarbeitenden finanziell beteiligen müssen. Und 42 Prozent wären nach eigenen Angaben bereit, einen Beitrag zu zahlen beziehungsweise den bereits gezahlten Grundbeitrag zu erhöhen, wenn die Beschäftigten auch selbst etwas durch Gehaltsumwandlung in ihre bAV einbringen.

Durchschnittlich 1.200 Euro jährlich

Die Höhe der Arbeitgeber-Beiträge und die Förderung der Mitarbeiterbeteiligung fallen unterdessen sehr unterschiedlich aus. Bei reiner Arbeitgeberfinanzierung liegen die Versorgungsbeiträge überwiegend bei 2 bis 5 Prozent des Gehalts, bei Gehaltsteilen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze teilweise auch deutlich darüber. Im Fall von Festbetragszusagen zahlen die Unternehmen durchschnittlich 1.200 Euro pro Jahr.

Bei den Durchführungswegen dominieren Direktversicherung sowie Unterstützungskasse. Sie werden zudem laut Studie häufig kombiniert. Dies ermögliche steuerfreie Dotierungen oberhalb der Grenzen des Paragraph 3 Nummer 63 Einkommensteuergesetz, sagt Christian Till, Bereichsleiter Vertrieb bei Funk Vorsorge.

Daneben findet man insbesondere bei Großunternehmen auch die Direktzusage. Dieser Durchführungsweg bietet laut Till einen größeren Gestaltungsspielraum, wie etwa die Möglichkeit der Innenfinanzierung von Versorgungsleistungen oder der Einbindung von Wertpapieren.

 

Todesfall- und Invalidität gesondert abgesichert

Die meisten der arbeitgeberfinanzierten Versorgungspläne enthalten lediglich die Altersleistungen, so ein weiteres Studienergebnis. Todesfall-Leistungen beschränken sich meist auf das angesparte Versorgungsguthaben. Invaliditätsleistungen bleiben häufig außen vor.

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„Der Trend geht dahin, Todesfall- und Invaliditätsleistungen über eigenständige Risikopläne zuzusagen“, sagt Stefan Hillen, stellvertretender Bereichsleiter Vertrieb bei Funk Vorsorge. Dies geschehe typischerweise als einjährig wiederkehrende Direktzusagen mit einem Todesfallkapital in Höhe des doppelten Jahresgehalts und – sofern mitenthalten – einer Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von rund 40 Prozent des Gehalts.

Wer im „War for Talents“ bestehen will, müsse seinen Mitarbeitenden, aber auch potenziellen Kandidaten ein attraktives Gesamtpaket an Benefits anbieten, heißt es vom Versicherungsmakler. Die Befragung von Arbeitnehmenden im Rahmen einer weiteren Funk-Studie zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV) habe gezeigt, dass von allen zusätzlichen Arbeitgeberleistungen die betriebliche Altersversorgung (bAV) und die betriebliche Krankenversicherung (bKV) in der Wahrnehmung der Beschäftigten das höchste Ansehen genießen.

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