8 Kritikpunkte des AfW-Chefs Norman Wirth „Bafin darf keinen Provisionsdeckel einführen“
1.) Zeitpunkt der Konsultation
Hallo, Herr Kaiser!
„Der Zeitpunkt für die Konsultation ist äußerst misslich“, kommentiert Wirth den Zeitplan Finanzmarktregulierung. „Die Änderung des Rundschreibens soll erklärtermaßen zu einer einheitlichen Auslegung und Rechtsanwendung der neuen gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (IDD) in der Praxis beitragen“, so Wirth.
„Nun tritt jedoch der größte Teil der damit verbundenen neuen Vorschriften bereits zum 23. Februar in Kraft.“ Insofern kämen die Hinweise der Bafin mit dem Rundschreiben zu spät. „Anderseits ist die neue Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) bisher nur in einem Entwurf bekannt“, so Wirth in der AfW-Stellungnahme zu dem Schreiben weiter. „Hierfür kommen die Hinweise der BaFin – soweit sie Themen aus der VersVermV betreffen, zu früh.“
„Versicherungsmaklerinnen und -makler sind wie alle am Wettbewerb beteiligte Unternehmen auf verlässliche, gerechte und die weitere Berufsausübung ermöglichende Rahmenbedingungen angewiesen“, erklärt Norman Wirth. Doch der Geschäftsführende Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW kritisiert, dass „mit den zahlreichen regulatorischen Eingriffen und stetigen gesetzlichen Änderungen viele Marktteilnehmer verunsichert“ würden.
Konkret nennt er seine Kritikpunkte an einem aktuellen Entwurf eines Rundschreibens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Denn darin manifestiere sich „leider die Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen, wenn es beispielsweise um die Qualifikation von gebundenen Vertretern geht oder um das Thema Vergütung“, so Wirth, der die Interessen von mehr als 30.000 angeschlossenen Versicherungsmaklern und Finanzdienstleistern vertritt.
Er begrüße zwar, dass „in einigen Punkten Veränderungen zum bisherigen Rundschreiben 10/2014 erkennbar sind, die die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers zumindest als zur Kenntnis genommen darstellen“. Doch aus einigen Punkten in dem Entwurf ergäben sich direkt oder auch indirekt weitreichende Folgen für Versicherungsmakler in Deutschland. Dadurch würde der deutsche Vermittlermarkt verzerrt beziehungsweise die bisherigen Nachteile für Makler zementiert.