Rechtsanwalt Norman Wirth, AfW

„Versicherungsmaklerinnen und -makler sind wie alle am Wettbewerb beteiligte Unternehmen auf verlässliche, gerechte und die weitere Berufsausübung ermöglichende Rahmenbedingungen angewiesen“, erklärt Norman Wirth. Doch der Geschäftsführende Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW kritisiert, dass „mit den zahlreichen regulatorischen Eingriffen und stetigen gesetzlichen Änderungen viele Marktteilnehmer verunsichert“ würden.

Konkret nennt er seine Kritikpunkte an einem aktuellen Entwurf eines Rundschreibens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Denn darin manifestiere sich „leider die Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen, wenn es beispielsweise um die Qualifikation von gebundenen Vertretern geht oder um das Thema Vergütung“, so Wirth, der die Interessen von mehr als 30.000 angeschlossenen Versicherungsmaklern und Finanzdienstleistern vertritt.

Er begrüße zwar, dass „in einigen Punkten Veränderungen zum bisherigen Rundschreiben 10/2014 erkennbar sind, die die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers zumindest als zur Kenntnis genommen darstellen“. Doch aus einigen Punkten in dem Entwurf ergäben sich direkt oder auch indirekt weitreichende Folgen für Versicherungsmakler in Deutschland. Dadurch würde der deutsche Vermittlermarkt verzerrt beziehungsweise die bisherigen Nachteile für Makler zementiert.