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3. AGT-Spezialtagung zum Thema „Behindertentestament“

14.02.2020 09:00 - 18:00 Tagung Köln 395,00

Wer als Erblasser eine möglichst gute Versorgung und Betreuung des behinderten Kindes sowie eine finanzielle Absicherung des Kindes wünscht, kommt kaum um ein Testament herum. Der Anteil an Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren macht mit 182.275 Personen rd. 2 % sowie der Anteil der 18- bis unter 55-Jährigen mit 1.575.553 Personen etwa 20 % der schwerbehinderten Menschen in Deutschland aus (Stand 12/2017).

Mit Recht werden derartige Anordnungen als die "Hohe Schule der Testamentsgestaltung" bezeichnet. Ebenso wichtig ist der eher wenig beleuchtete Bereich der tatsächlichen Abwicklung eines Behindertentestamentes.

Die 3. AGT-Spezialtagung deckt wesentliche Aspekte des Themas ab:

- „Die Ausgestaltung des Behindertentestaments“, Notar Lorenz Spall, Notariat Flörsch u. Spall, Landau i. d. Pfalz
- „Die praktische Handhabung“, RA Dr. Hans Hammann, FA ErbR, VOELKER & Partner mbB, Reutlingen
- „Behindertentestament und Sozialrecht“, RAin Dr. Gudrun Doering-Striening, FAin FamR, FAin SozR, Kanzlei Doering-Striening u. Schwerdtfeger, Essen
- „Anlageentscheidungen“, Dipl.-Kfm. Ralf Maack, Finanzökonom (EBS), Certified Financial Planner, MHK Maack Hanse Kontor GmbH, Hamburg

Und bietet im Rahmen einer anschließenden Podiumsdiskussion die Möglichkeit, sich auch mit Vertretern der Betroffenen –Lebenshilfe, VdK und ZNS– auszutauschen.

Kurzfristige Programmänderungen bleiben vorbehalten.

Ort: Maternushaus, Kardinal-Frings-Str. 1-3, 50668 Köln

Die Veranstaltung wird als Fortbildungsveranstaltung (7 h) anerkannt für Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT) sowie für Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) und ist geeignet für Fachanwälte für Erbrecht. Die Veranstaltung ist beim FPSB Deutschland unter der Nummer 20-007 registriert und wird mit 6,0 CPD-Credits bewertet.

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