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Neues Gesetz Ab 2020 benötigen Krypto-Händler eine Bafin-Lizenz

Ein frisch verabschiedetes Gesetz dürfte erhebliche Auswirkungen auf den deutschen Handel mit Krypto-Werten haben: Auf seiner Sitzung am vergangenen Freitag hat der Bundesrat auf Vorschlag des Finanzausschusses ein Gesetz mit dem sperrigen Titel „Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ durchgewunken. Darin geht es unter anderem um Krypto-Assets – also Werte, die per dezentral organisierter „Distributed-Ledger-Technologie“ abgebildet werden. Das können Kryptowährungen wie Bitcoin, aber auch digitale Wertpapiere, sogenannte Security Token, sein.

Das Gesetz sieht vor, dass Kryptowerte einerseits als Finanzinstrumente ins deutsche  Kreditwesengesetz (KWG) Einzug halten sollen. Andererseits definiert das Gesetz auch die Verwahrung von Krypto-Assets als eine zukünftig lizenzpflichtige Finanzdienstleistung. Heißt: Wer Krypto-Werte verwahren will, benötigt ab 2020 dafür eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).

„Wettrennen startet“

Bis zum 31. März 2020 können interessierte Unternehmen der Bafin schriftlich anzeigen, eine Krypto-Verwahr-Lizenz beantragen zu wollen. Sie erhalten daraufhin eine vorläufige Erlaubnis. Bis zum 30. November haben sie Zeit, einen vollständigen Antrag nachzureichen.

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Finanzprofessor Philipp Sandner vom Blockchain Center der Frankfurt School of Finance & Management bezeichnet das Gesetz als einen Meilenstein. Denn für den Umgang mit Krypto-Assets sollen ab 2020 dieselben hohen regulatorischen Standards gelten, wie sie an den traditionellen Kapitalmärkten bereits seit Jahrzehnten herrschen. Man könne faktisch von einem „Bitcoin-Führerschein“ sprechen, so Sandner. Denn unter allen Krypto-Werten habe Bitcoin einen volumengewichteten Marktanteil von immerhin 80 Prozent.

Etwa 700.000 Kryptowährungsbesitzer gibt es in Deutschland, schätzt der Finanzprofessor. Wer weiterhin mit diesen Kunden Geschäfte machen möchte, muss bald eine Lizenz dafür vorweisen. „Damit ist nun auch eine Art Wettrennen eröffnet, wer die besten von der Bafin gebilligten Services im Bereich Bitcoin und Co. anbieten wird: Start-ups, ausländische Krypto-Börsen oder etablierte Banken“, prognostiziert Sandner.

Das Gesetz bezeichnet er als einen „großen Schritt vorwärts“ – und auch als eine Pionierleistung: „Kein Land in Europa hat nun so schnell eine so konstruktive Regulierung gegenüber Bitcoin und anderen Kryptowährungen in Kraft gesetzt“.

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