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in FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten

Ab 500.000 Euro V-Bank führt Negativzinsen für Vermögensverwalter-Kunden ein

V-Bank-Vorstand Jens Hagemann
V-Bank-Vorstand Jens Hagemann

Die Raiffeisenbank Gmund am Tegernsee machte den Anfang, nun folgt auch die V-Bank ihrem Beispiel: Die Vermögensverwalter-Bank führt ab Oktober Negativzinsen auf Cash-Bestände der Vermögensverwalter-Kunden ein. Das teilte die Bank ihren Geschäftspartnern mit (das Schreiben liegt der Redaktion von DAS INVESTMENT vor). Wie auch bei der Raiffeisenbank Gmund sind sowohl private als auch institutionelle Kunden von der Strafabgabe betroffen.

Wer mehr als 500.000 Euro an Liquidität in seinem V-Bank-Depot hält, muss ab dem 1. Oktober 0,4 Prozent Gebühr entrichten. Für Anlagen in Schweizer Franken gibt es diese Strafgebühr bereits: Vermögensverwalter-Kunden, die mehr als 10.000 Franken in bar halten, zahlen bereits seit dem 1. Juni 2015 eine Gebühr von 0,75 Prozent, die dem Referenzzinssatz der Schweizer Nationalbank entspricht.

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Kosten der Liquiditätshaltung drücken Ergebnis

„Bislang haben wir die Kosten für die Liquiditätshaltung in Euro zu Lasten unserer Zinsmarge getragen“, schreibt die V-Bank. Mittlerweile könne man aufgrund der geldpolitischen Maßnahmen der Notenbanken nicht einmal mehr kurzfristige Gelder am Kapitalmarkt parken, ohne selbst Negativrenditen in Kauf nehmen zu müssen. „Damit schlagen die Kosten der Liquiditätshaltung unmittelbar und signifikant auf unser Ergebnis durch.“

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