Abgeltung, Unternehmen, Finanztransaktionen Was sich laut Koalitionsvertrag bei Steuern ändert
Ertragsteuerliche Änderungen in Deutschland
Solidaritätszuschlag
Ab 2021 soll dieser durch Einführung einer Freigrenze schrittweise reduziert werden. Genaue Werte und Grenzen sind noch offen. Man rechnet mit 90 Prozent der Steuerpflichtigen, die befreit werden. Damit würde ein Entlastungsvolumen von circa 10 Milliarden Euro im Jahr entstehen.
Dienstwagenbesteuerung
So genannte E-Fahrzeuge (Elektro- und Hybridfahrzeuge) sollen nur noch mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises monatlich für die Privatnutzung steuerlich nutzbar sein. Dieses hat Vorteile für Dienstwagennutzer – der Otto-Normalverbraucher profitiert aber nicht.
Abgeltungsteuer auf Zinserträge
1.200% Rendite in 20 Jahren?
Bereits Finanzminister Schäuble hatte in den letzten Jahren angekündigt, dass dieses Privileg spätestens ab 2019 entfallen sollte. Insofern ist diese Änderung nichts Neues und wird klar begründet – zumindest inoffiziell: Alle „Schäfchen“ aus der Schweiz und vergleichbaren Regimen seien nun vermutlich zurückgekommen.
Besteuerung der digitalen Wirtschaft
Hier hat man vor allem den Umsatzsteuerbetrug beim Online-Handel im Visier.
Gründungskultur
Geplant sind steuerliche Anreize für die Mobilisierung von Wagniskapital, unter anderem eine Umsatzsteuerbefreiung für die ersten beiden Jahre. Ziel ist auch eine sogenannte Entbürokratisierung durch einen „One-Stop-Shop“ für Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren. Ob diese Maßnahmen die Venture-Capital-Kultur in Deutschland wirklich verbessern, bleibt abzuwarten.