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Aktualisiert am 27.01.2020 - 10:24 Uhrin Recht & SteuernLesedauer: 1 Minute

Abgeltungssteuer

Herbert Friedrich
Herbert Friedrich

Der steuergeplagte Anleger kennt es schon: Kaum ist ein Steuergesetz erlassen, schon drohen Änderungen. Das gilt auch für die Abgeltungssteuer. Erste Änderungen soll das Jahressteuergesetz 2009 bringen – allerdings nicht für Dachfonds. Auf eine Anfrage aus der FDP-Fraktion stellte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) klar, dass eine Änderung der Besteuerung für Dachfonds nicht geplant sei. Für Dachfonds gilt künftig zwar auch die Abgeltungssteuer, Umschichtungen innerhalb des Dachfonds unterliegen aber nicht der sofortigen Besteuerung. Erst bei Verkauf des Fonds wird abgerechnet.  
Anders sieht es für Zertifikate-Fonds aus. Hier sollen auch Einlösungs- und Veräußerungserlöse aus Risikozertifikaten in die ausschüttungsgleichen Erträge einbezogen werden, sie sind also im gleichen Jahr vom Anleger zu versteuern. Erfreulich ist, dass für Initiatoren und Anleger Änderungen keinesfalls rückwirkend gelten, insoweit besteht nach Ansicht des BMF Rechtssicherheit. Der Hamburger Rechtsanwalt Herbert Friedrich bespricht exklusiv für DAS INVESTMENT aktuelle Urteile. Der erfahrene Analyst hat viele Jahre Produkte für das Rating-Unternehmen G.U.B. geprüft und als Berater zahlreiche Modelle konzipiert. Er vertritt Anleger sowie Berater und ist Vorstandsmitglied im Rechtsforum Finanzdienstleis tung e. V. Fragen beantwortet Friedrich unter Telefon 0 40/7 21 24 88.

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