Anders sieht es für Zertifikate-Fonds aus. Hier sollen auch Einlösungs- und Veräußerungserlöse aus Risikozertifikaten in die ausschüttungsgleichen Erträge einbezogen werden, sie sind also im gleichen Jahr vom Anleger zu versteuern. Erfreulich ist, dass für Initiatoren und Anleger Änderungen keinesfalls rückwirkend gelten, insoweit besteht nach Ansicht des BMF Rechtssicherheit. Der Hamburger Rechtsanwalt Herbert Friedrich bespricht exklusiv für DAS INVESTMENT aktuelle Urteile. Der erfahrene Analyst hat viele Jahre Produkte für das Rating-Unternehmen G.U.B. geprüft und als Berater zahlreiche Modelle konzipiert. Er vertritt Anleger sowie Berater und ist Vorstandsmitglied im Rechtsforum Finanzdienstleis tung e. V. Fragen beantwortet Friedrich unter Telefon 0 40/7 21 24 88.
Abgeltungssteuer
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//Anders sieht es für Zertifikate-Fonds aus. Hier sollen auch Einlösungs- und Veräußerungserlöse aus Risikozertifikaten in die ausschüttungsgleichen Erträge einbezogen werden, sie sind also im gleichen Jahr vom Anleger zu versteuern. Erfreulich ist, dass für Initiatoren und Anleger Änderungen keinesfalls rückwirkend gelten, insoweit besteht nach Ansicht des BMF Rechtssicherheit. Der Hamburger Rechtsanwalt Herbert Friedrich bespricht exklusiv für DAS INVESTMENT aktuelle Urteile. Der erfahrene Analyst hat viele Jahre Produkte für das Rating-Unternehmen G.U.B. geprüft und als Berater zahlreiche Modelle konzipiert. Er vertritt Anleger sowie Berater und ist Vorstandsmitglied im Rechtsforum Finanzdienstleis tung e. V. Fragen beantwortet Friedrich unter Telefon 0 40/7 21 24 88.
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