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Abgeltungssteuer „Die GroKo will die Abgabe verkomplizieren“

Michael Bormann ist Steuerexperte und seit 1992 Gründungspartner der Sozietät <a target=„_blank“ href=„http://www.bdp-team.de/“>BDP Bormann Demant & Partner</a>.
Michael Bormann ist Steuerexperte und seit 1992 Gründungspartner der Sozietät BDP Bormann Demant & Partner. | Foto: BDP Bormann Demant & Partner

In einem Punkt sind die Sondierungsergebnisse von CDU/CSU und SPD erstaunlich konkret: Die mögliche Große Koalition (GroKo) will die Abgeltungssteuer abschaffen – allerdings nur bei den Zinserträgen.

Die Abgeltungssteuer wurde am 1. Januar 2009 vom damaligen Bundsfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) eingeführt. Sein Motto lautete damals: „Besser 25 Prozent von x, als 42 Prozent von nix“. Mit der niedrigeren flat tax wollte Steinbrück die Kapitalflucht ins Ausland eindämmen, die er aufgrund des (zu) hohen Einkommenssteuersatz von bis zu 42 Prozent befürchtete. Doch mittlerweile haben zahlreiche Staaten einen automatischen Austausch von Steuerdaten vereinbart. Damit ist der Argumentation von Steinbrück die Grundlage entzogen worden. Eine Steuerflucht ins Ausland ist kaum mehr möglich.

Gerade Sozialdemokraten kritisieren, dass Einkommen aus Kapital, also Zinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften, niedriger als Einkünfte aus Arbeit besteuert würden. Das stimmt zumindest teilweise: Ab einem jährlich zu versteuernden Einkommen von rund 15.000 Euro bei Ledigen beläuft sich der Grenzsteuersatz auf 25 Prozent und mehr. Das heißt, ab diesem Betrag gehen von jedem zusätzlich verdienten Euro mindestens 25 Prozent an den Fiskus. Mit steigendem Einkommen erhöht sich der Grenzsteuersatz in der Spitze auf 42 Prozent. Für diese Einkommen ist die Abgeltungssteuer günstiger als der individuelle Einkommenssteuertarif.

Die geplante Abschaffung der Abgeltungssteuer dürfte also künftig dazu führen, dass Zinseinkünfte ab einem jährlichen Einkommen ab rund 15.000 Euro pro Jahr höher als bislang besteuert werden. Die Maßnahme trifft also auch Geringverdiener. Die Relevanz ist aber vorerst mehr als gering. Denn angesichts des extrem niedrigen Zinsumfelds vereinnahmt sowieso kaum ein Sparer nennenswerte Zinseinnahmen. Die steuerliche Gleichstellung von Einkünften aus Kapital und Arbeit findet also mehr in der Theorie und weniger in der Praxis statt.

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Keine Änderung bei Dividenden und Kursgewinnen

Außerdem soll die steuerliche Gleichstellung von Einkommen aus Arbeit und Kapital nur bei Zinseinnahmen stattfinden – bei Dividenden oder Kursgewinnen aus Wertpapiergeschäften soll weiterhin die Abgeltungssteuer von 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer) gelten. Und das ist auch gut so und systematisch richtig. Bei Dividenden wird der Gewinn der ausschüttenden Gesellschaft bereits mit 30 Prozent versteuert. Unter Anwendung der Abgeltungssteuer ergibt eine Gesamtsteuerbelastung auf den Gewinn von 48,5 Prozent. Weiterhin ist es dringend notwendig, dass die Menschen die staatliche Altersvorsorge durch private Maßnahmen flankieren. Vor diesem Hintergrund ist es gesellschaftlich wünschenswert, die Bildung von Aktienvermögen staatlich zu unterstützen.

Unter dem Strich ändert sich für die meisten Anleger vorerst wenig bis nichts – zumindest so lange, wie die Zinsen auf dem derzeit rekordtiefen Niveau verharren. Das größte Ärgernis ist, dass der Gesetzgeber voraussichtlich das Steuersystem in einem weiteren Punkt verkompliziert, statt es endlich einmal zu vereinfachen.

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