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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 2 Minuten

Abgeltungssteuer: Ministerium bezieht Stellung

„Nun ist es offiziell: Das Bundesfinanzministerium hat bestätigt, dass bei der Besteuerung von Dachfonds keine Änderungen geplant sind“, erklärt Daniel Ziska, Vorstand des Berliner Unternehmens- und Steuerberaters GPC. „Gleichzeitig ist aber auch abzusehen, dass Kursgewinne von Zertifikaten in einem thesaurierenden Fonds steuerpflichtig sind.“

Ziska beruft sich dabei auf ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), das DAS INVESTMENT.com vorliegt. Mit dem Brief antwortet die Parlamentarische Staatssekretärin Nicolette Kressl auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. „Änderungen bei der Besteuerung von Dachfonds sind nicht geplant“, heißt es darin.

Verschärfungen sind aber bei Fonds geplant, die in Zertifikate investieren. Kressl zufolge dürften die sogenannten „Einlösungs- und Veräußerungserlöse aus Risikozertifikaten“ steuerlich so behandelt werden, als ob sie an den Anleger ausgezahlt wurden. Allerdings soll diese Regelung nicht rückwirkend gelten. Bisher gekaufte Fondsanteile wären daher nicht betroffen. Ein endgültiger Beschluss darüber soll im Juni gefasst werden.

Auch bezüglich der vom Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) geforderten Ausnahmen für Fonds-Sparpläne von der Abgeltungssteuer gibt es eher schlechte Nachrichten: „Die Bundesregierung sieht keine Gefährdung der privaten Altersvorsorge durch die Abgeltungssteuer“, heißt es in dem Ministeriumsschreiben. Die Begründung: „Eine steuerliche Besserstellung ist nur für Anlageformen gerechtfertigt, die kraft ihrer Ausgestaltung ausschließlich der privaten Altersvorsorge dienen.“ Das werde mit den Ausnahmen für die Riester- und Rürup-Rente sowie für Lebensversicherungen erfüllt.

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