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Abschaffung des Garantiezinses Das halten die Versicherer davon

in VersicherungenLesedauer: 10 Minuten
Guido Bader von der Stuttgarter (links) und Guntram Overbeck von der Helvetia. Fotos: Stuttgarter / Ruediger Glahs
Guido Bader von der Stuttgarter (links) und Guntram Overbeck von der Helvetia. Fotos: Stuttgarter / Ruediger Glahs

Alte Leipziger

Was halten Sie von diesem Plan der Bundesregierung

Die Abschaffung eines Höchstrechnungszinses halten wir nicht für den richtigen Weg. Die Lebensversicherung als wichtiges Instrument der langfristigen Altersvorsorge benötigt einen regulativen Korridor, der Sicherheit und Vertrauen für die Kunden schafft.

Ist das ein notwendiger Schritt, um die Branche im Niedrigzinsumfeld weiter zu stabilisieren?

Mit der Frage der Stabilität der Versicherer hat dies nichts zu tun. Die Stabilität eines Anbieters entscheidet sich an der aktuellen Risikotragfähigkeit, also letztlich den Eigenmitteln des Versicherers. Alle bereits bis heute abgeschlossenen klassischen Lebensversicherungen besitzen einen Garantiezins. Die laufend gezahlten Beiträge dieser Versicherungen werden noch über viele Jahre mit dieser Garantie verzinst, so dass eine mögliche Änderung nur sehr langfristig sich auswirken würde.

Fällt damit nicht das Hauptargument für den Verkauf von konventionellen Lebensversicherungen weg? Ist das Produkt dann endgültig tot?

Nein. Auch ohne Höchstrechnungszins werden Versicherer Zinsgarantien geben. Aber es gäbe dann keine obere Grenze mehr, die sich in den letzten Jahrzehnten sehr bewährt hat. Ein Vergleich mit anderen Märkten zeigt den Vorteil dieser Regulierung.

Wenn Sie künftig selbst einen Höchstrechnungszins festlegen können, wie hoch würden Sie diesen ansetzen und warum?

Zur Zeit wäre der Zins sicher nicht höher als die derzeit geltenden 1,25 Prozent.

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