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Abschaffung des Garantiezinses Das halten die Versicherer davon

in VersicherungenLesedauer: 10 Minuten
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Zurich

Was halten Sie von diesem Plan der Bundesregierung? 

Eine Reduzierung von Regulierungsvorschriften ist grundsätzlich positiv. Allerdings ging die Empfehlung der DAV in eine andere Richtung. Die Ausgestaltung aus Bilanz- und Produktsicht wird in den einzelnen Häusern individuell ausgelotet werden müssen. 

Ist das ein notwendiger Schritt, um die Branche im Niedrigzinsumfeld weiter zu stabilisieren?

Nein.

Fällt damit nicht das Hauptargument für den Verkauf von konventionellen Lebensversicherungen weg? Ist das Produkt dann endgültig tot?

Nein, auf die Zukunft dieser Produktlinie hat der Wegfall des Höchstrechnungszinses kaum Auswirkungen. Konventionelle Produkte kann es weiterhin geben. Wenn Unternehmen einen noch kleineren als den heutigen Höchstrechnungszins ansetzen, so ist es noch schwerer dem Kunden Beitragsgarantien auszusprechen. Allerdings entstehen auch Performance-Chancen zum Beispiel durch Überschüsse.

Wenn Sie künftig selbst einen Höchstrechnungszins festlegen können, wie hoch würden Sie diesen ansetzen und warum?

Zunächst wäre einmal zu klären, welche Sicherheitsmargen im Zins künftig benötigt werden. Das wird sicher auch auf Ebene der DAV besprochen. Kurzfristige eigene Festlegungen sind eher nicht zu erwarten. 

Sehen Sie sich in ihrer Strategie nun bestätigt? 

Unser strategischer Fokus bleibt auch weiterhin auf Biometrie und fondsgebundenen Produkten.

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