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Abschaffung des Garantiezinses Das halten die Versicherer davon

in VersicherungenLesedauer: 10 Minuten
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Signal Iduna

Was halten Sie von diesem Plan der Bundesregierung? 

Wir sehen es kritisch, den Höchstrechnungszins für Neuverträge klassischer Lebensversicherungen abzuschaffen. Vielmehr sollten modifizierte Regelungen für den Höchstrechnungszins eingeführt werden, wie sie zum Beispiel die Deutsche Aktuarvereinigung vorschlägt.

Ist das ein notwendiger Schritt, um die Branche im Niedrigzinsumfeld weiter zu stabilisieren?

Nein, wir halten das nicht für notwendig.

Fällt damit nicht das Hauptargument für den Verkauf von konventionellen Lebensversicherungen weg? Ist das Produkt dann endgültig tot?

Nein. Vom Bundesfinanzministerium (BMF) wird zwar die Abschaffung des bisher per Verordnung festgelegten Höchstrechnungszinses vorgeschlagen. Dennoch könnten die Lebensversicherer weiterhin einen Garantiezins zusichern, der dann unternehmensindividuell wäre. In diesem Zusammenhang weisen wir ergänzend darauf hin, dass bestehende Lebensversicherungsverträge nicht betroffen wären.

Wenn Sie künftig selbst einen Höchstrechnungszins festlegen können, wie hoch würden Sie diesen ansetzen und warum?

Zunächst bleibt festzuhalten, dass es sich derzeit um einen Referentenentwurf des BMF handelt, der nun noch die parlamentarischen Gremien zu durchlaufen hat. Sobald sich die Ausgestaltung des endgültigen Gesetzes abzeichnet, werden wir die Auswirkungen für unser Haus im Detail prüfen.

Sehen Sie sich in ihrer Strategie nun bestätigt?

Signal Iduna hält an der Lebensversicherung mit Garantien (auch klassisch) fest. Wir haben seit Jahren mit Siggi (Signal Iduna Global Garant Invest) ein hochmodernes Fondsprodukt als dynamisches Drei-Topf-Hybrid im Angebot, bei dem ein Garantieniveau zwischen 0 und 100 Prozent wählbar ist. Fast 90 Prozent der Kunden wählen die volle Garantie. Wir sehen dies als Bestätigung unserer Einschätzung. Insofern sind wir für die Zukunft produktseitig sehr gut aufgestellt.

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