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Abwrackprämie: Kanam erhöht die Verwaltungsvergütung

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Der Entschluss zur Erhöhung der Verwaltungsgebühren innerhalb der Abwicklung hat „Gschmäckle“, wie der Schwabe so schön sagt. Und zwar aus mehreren Gründen:
  • Erstens: Der Fonds ist in der Abwicklung, was die meisten Anleger ohnehin schon Verluste erwarten lässt. Auch dann, wenn die Kanam Grund betont, optimale Verkaufspreise in schwierigem Umfeld erzielen zu wollen. In dieser Situation verteuert sich der Preis des Managements und belastet die Substanz des Fondsvolumens zusätzlich.
  • Zweitens: In Anbetracht der Tatsache, dass die Anleger ihre Anteile am Fonds nicht an die KAG zurückgeben können, ist es ihnen abseits des Börsenhandels nicht möglich, auf diese Gebührenerhöhung zu reagieren und den Fonds zu verlassen. Ihnen bleibt somit indirekt nur die Duldungsstarre.
  • Drittens: Die Gebührenerhöhung mit einer anteiligen Erhöhung der Bestandspflegeprovision zu verbinden, involviert die Vertriebswege unfreiwillig in den Vorgang. Und das in einer Zeit, in der es bereits Rechtsanwälte gibt, die Banken und Vermögensverwaltern mit Blick auf den § 31d WpHG davon abraten, überhaupt Bestandsprovisionen auf Immobilienfonds in Abwicklung anzunehmen. Sie hinterfragen, inwieweit die Zuwendung dazu geeignet ist, in diesem konkreten Fall die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung noch zu verbessern.
In Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei der Erhöhung lediglich um eine Veränderung innerhalb des im Verkaufsprospektes eingeräumten Spielraumes handelt, wird sie zudem von vielen Anlegern vermutlich kaum zur Kenntnis genommen – was den Vorgang als solchen nicht schöner macht. Zumal die Vertragsbedingungen des Fonds zusätzlich eine Ankaufs- und Verkaufsvergütung von 2 Prozent vorsehen, bei der wir nicht einschätzen können, wie damit bei den anstehenden Verkäufen umgegangen wird.

Die Entscheidung wird von uns auch von daher bedauert, als die Kanam Grund in den vergangenen Jahren eine gute Managementleistung gezeigt hat, was ihr zu recht viele Sympathien ihrer Anleger und sogar den Respekt der Mitbewerber eingebracht hat. Es sei in diesem Zusammenhang angemerkt, dass der Kanam Grundinvest Fonds im Rahmen einer Studie der DC Immoconsult, die die Portfolioqualität abzuwickelnder Immobilienfonds untersuchte, als bester Fonds abschnitt.

Umso bedauerlicher erscheint es uns, diesen Ruf infolge der jüngsten Entscheidung zu belasten. Immobilienfondskrise und gutes Management hin oder her. Wer die Meldung liest, spürt den faden Beigeschmack einer Strategie, die sich zum Ziel gesetzt haben könnte, aus sinkenden verwalteten Volumina noch denkbar große Ertragskomponenten generieren zu können. Hoffen wir, dass es nur ein Beigeschmack ist. Wir bedauern die jüngste Wendung der Dinge im Hause Kanam.

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