Änderungen am Immobilienkreditgesetz Widerrufsrecht bei Null-Prozent-Finanzierungen wird eingeführt
„Künftig soll auch bei Null-Prozent-Finanzierungen ein Widerrufsrecht wie bei allen anderen Immobilienfinanzierungen gelten“. Das teilte der Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz am heutigen Mittwoch mit.
Dies ist bisher nicht der Fall. „Damit soll der Erfahrung Rechnung getragen werden, dass Immobilienkäufer durch eine Null-Prozent-Finanzierung dazu verlockt werden können, ansonsten für sie unvorteilhaften Regelungen zuzustimmen, und dies nach geltender Rechtslage nicht mehr widerrufen können“, erklärt der Ausschuss.
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