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in Recht & SteuernLesedauer: 1 Minute

Änderungen im Bauspargesetz Bausparkassen bekommen mehr Handlungsspielraum

Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bausparkassengesetzes von 1990 beschlossen. Den Entwurf haben das Finanzministerium und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gemeinsam erarbeitet. Er soll den Bausparkassen helfen, die Schwierigkeiten zu bewältigen, die ihnen aus der langen Niedrigzinsphase erwachsen sind.

Mit ihren derzeitigen Anlagemöglichkeiten können Bausparkassen ihren Kunden kaum mehr die ehemals in Bausparverträgen versprochenen hohen Zinsen zahlen. Der jetzt durchgewinkte Gesetzentwurf möchte ihren Handlungsspielraum ausweiten:
  • Bausparkassen sollen zukünftig auch Darlehen außerhalb des Bauspargeschäfts aus Bausparmitteln vergeben dürfen.
  • Sie dürfen zukünftig Hypothekenpfandbriefe ausgeben, um die eigenen Refinanzierungskosten zu senken.
  • Der Fonds zur bauspartechnischen Absicherung soll neben Hochzins- künftig auch Niedrigzinsrisiken absichern.
  • Die strikten Regeln für die Kapitalanlage von Bausparkassen werden – entgegen den Wünschen des Verbands der privaten Bausparkassen und der öffentlich-rechtlichen Landesbausparkassen – nicht gelockert.

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