Änderungen im Bauspargesetz Bausparkassen bekommen mehr Handlungsspielraum
Mit ihren derzeitigen Anlagemöglichkeiten können Bausparkassen ihren Kunden kaum mehr die ehemals in Bausparverträgen versprochenen hohen Zinsen zahlen. Der jetzt durchgewinkte Gesetzentwurf möchte ihren Handlungsspielraum ausweiten:
- Bausparkassen sollen zukünftig auch Darlehen außerhalb des Bauspargeschäfts aus Bausparmitteln vergeben dürfen.
- Sie dürfen zukünftig Hypothekenpfandbriefe ausgeben, um die eigenen Refinanzierungskosten zu senken.
- Der Fonds zur bauspartechnischen Absicherung soll neben Hochzins- künftig auch Niedrigzinsrisiken absichern.
- Die strikten Regeln für die Kapitalanlage von Bausparkassen werden – entgegen den Wünschen des Verbands der privaten Bausparkassen und der öffentlich-rechtlichen Landesbausparkassen – nicht gelockert.
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