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Ärger mit der Steuer: Maschmeyer klagt auf Schadenersatz

Der AWD-Gründer sich hatte im Jahr 2008 von seinen AWD-Aktien getrennt und dafür 139 Millionen Euro kassiert. Daraufhin hatte das zuständige Finanzamt Hannover-Nord entsprechende Einnahmen für das folgende Jahr geschätzt und einen Steuervorauszahlungsbescheid in Höhe von 32 Millionen Euro erlassen. Um den Bescheid korrigieren zu lassen, will Maschmeyer 250.000 Euro Kosten für Steuerberatung gehabt haben. Dieses Geld fordert der Unternehmer nun zurück.

Das Landgericht Hannover schlug einen Vergleich vor. Demnach soll Maschmeyer, der nicht persönlich vor Gericht erschienen war, 50.000 Euro Entschädigung erhalten. Der Unternehmer und die Steuerbehörde haben drei Wochen Zeit, sich zu dem Vergleichsangebot zu äußern.

Sollte keine Einigung erzielt werden, ist ein Urteil für Dezember geplant. Der vorsitzende Richter sagte, er könne keine Amtspflichtverletzung erkennen und neige dazu, die Klage abzuweisen.

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