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Ärger um Kleinanlegerschutzgesetz Bundesregierung greift Mifid II vor

Mit der europäischen Finanzmarktrichtlinie Mifid II kommen 2017 große Veränderungen auf die Finanzbranche zu. Die Bundesregierung greift laut Vertretern der Branche nun jedoch mit dem geplanten Kleinanlegerschutzgesetz den Regelungen vor, berichtet die Börsen-Zeitung. Demnach kommt die Bundesregierung mit dem neuen Gesetz Teilen von Mifid II zuvor.

Die Vertreter der Finanzbranche sehen vor allem Einzelheiten noch ungeklärt. Auch einige mögliche Probleme würde die Regierung missachten. Zum Beispiel müssen Produktanbieter nach dem neuen Gesetz für jedes Angebot eine Zielgruppe eingrenzen – das schreibt auch Mifid II vor. Die European Securities and Markets Authority (ESMA) arbeitet die Einzelheiten momentan aus. Die Bundesregierung verzichtet jedoch auf die Klärung dieser Details. Auch die Anwendungsbereiche des Gesetzes sind kaum beschränkt. So müssten Banken beispielsweise auch bei Derivaten nur für Unternehmenskunden eine Zielgruppe eingrenzen.

Die Bundesregierung hatte bereits bei der Beschränkung des Hochfrequenzhandels und beim Verbot von Leerverkäufen europäische Vorgaben vorweggenommen – und sei damit nach eigenen Aussagen erfolgreich gewesen. So könnte die Regierung wichtige weitere Regulierungsschritte zügig vornehmen.

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