AfW: 57.000 Vermittler wollen Erlaubnis nach Paragraf 34f beantragen
Die Verordnung aus dem BMWi müsse dann zunächst mit dem Verbraucherschutzministerium in Einklang gebracht werden. Weiterhin sei geplant, am 20. Oktober 2011 das Gesetz abzuschließen, die Verordnung müsse danach noch vom Bundesrat genehmigt werden. Bis dahin müsse die Verordnung spätestens vorliegen. Ab 1. Januar 2012 soll das neue Anlagenvermittlergesetz dann gelten.
AfW-Vorstand Rottenbacher präzisierte, dass dann bis Anfang 2014 die neue Erlaubnis bei den Gewerbeämtern beantragt und bis Ende 2014 der Qualifikationsnachweis erbracht werden müsse. Insofern bestehe de facto eine dreijährige Übergangsfrist ab Gültigkeit des neuen Gesetzes.
Im Übrigen schilderte Flosbach, der früher selbst als Finanzdienstleister tätig war, den Stand der Regulierung und bekräftigte nochmals, dass es richtig gewesen sei, nicht wie zunächst geplant, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) als Regulierungsbehörde einzusetzen.
Bafin ungeeignet für Vermittleraufsicht
„Die Bafin ist und bleibt eine Institutsaufsicht, keine Finanzaufsicht für Einzelkämpfer“, so Flosbach gegenüber den AfW-Entscheidern. Jemand der als freier Berater Finanzprodukte vermittelt, dürfe nicht genauso reguliert werden wie die großen Finanzinstitute.
Durchaus kritisch wies der CDU-Politiker auf das Versagen der Bafin bei den größeren Betrugsfällen der Vergangenheit wie der Skandal um den Hedgefonds K1 hin.
Die Behörde habe abgewunken, als die Frage anstand, ob sie über die nun vereinbarte Kohärenzprüfung der Prospekte hinaus auch eine inhaltliche Prüfung vornehmen solle. Dafür mangele es der Bafin mitunter an Marktkenntnis und an den geeigneten Mitarbeitern, konstatierte der CDU-Politiker.
Noch offen sei zudem die Frage, ob das neue Produktinformationsblatt ebenfalls von der Bafin geprüft werden solle und wer letztlich für die Angaben darin haftet: der Emittent oder der Vertrieb, sprich der Berater.
Die Teilnehmer der AfW-Entscheidertreffens in Sommerfeld/Brandenburg.
AfW-Vorstand Rottenbacher präzisierte, dass dann bis Anfang 2014 die neue Erlaubnis bei den Gewerbeämtern beantragt und bis Ende 2014 der Qualifikationsnachweis erbracht werden müsse. Insofern bestehe de facto eine dreijährige Übergangsfrist ab Gültigkeit des neuen Gesetzes.
Im Übrigen schilderte Flosbach, der früher selbst als Finanzdienstleister tätig war, den Stand der Regulierung und bekräftigte nochmals, dass es richtig gewesen sei, nicht wie zunächst geplant, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) als Regulierungsbehörde einzusetzen.
Bafin ungeeignet für Vermittleraufsicht
„Die Bafin ist und bleibt eine Institutsaufsicht, keine Finanzaufsicht für Einzelkämpfer“, so Flosbach gegenüber den AfW-Entscheidern. Jemand der als freier Berater Finanzprodukte vermittelt, dürfe nicht genauso reguliert werden wie die großen Finanzinstitute.
Durchaus kritisch wies der CDU-Politiker auf das Versagen der Bafin bei den größeren Betrugsfällen der Vergangenheit wie der Skandal um den Hedgefonds K1 hin.
Die Behörde habe abgewunken, als die Frage anstand, ob sie über die nun vereinbarte Kohärenzprüfung der Prospekte hinaus auch eine inhaltliche Prüfung vornehmen solle. Dafür mangele es der Bafin mitunter an Marktkenntnis und an den geeigneten Mitarbeitern, konstatierte der CDU-Politiker.
Noch offen sei zudem die Frage, ob das neue Produktinformationsblatt ebenfalls von der Bafin geprüft werden solle und wer letztlich für die Angaben darin haftet: der Emittent oder der Vertrieb, sprich der Berater.
Die Teilnehmer der AfW-Entscheidertreffens in Sommerfeld/Brandenburg.
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