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AfW-Chef Norman Wirth „Entwurf für Provisionsdeckel ist verfassungswidrig“

Reichstagsgebäude in Berlin: Der aktuell diskutierte Gesetzentwurf dürfe „wegen offenkundiger Verfassungswidrigkeit nicht im Bundestag zur Abstimmung kommen“, erwartet Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.
Reichstagsgebäude in Berlin: Der aktuell diskutierte Gesetzentwurf dürfe „wegen offenkundiger Verfassungswidrigkeit nicht im Bundestag zur Abstimmung kommen“, erwartet Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. | Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Harsche Kritik am Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für ein Gesetz, mit dem unter anderem die Einkommen der Versicherungsmakler begrenzt werden sollen: „Das Vorhaben sollte endlich in Gänze fallen gelassen werden“, kommentiert Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Vermittlerverbands AfW. „In dieser Form darf der Gesetzentwurf wegen offenkundiger Verfassungswidrigkeit jedenfalls nicht im Bundestag zur Abstimmung kommen“.

Der Rechtsanwalt verweist auch auf eine Anfrage bei dem Rechtswissenschaftler Hans-Peter Schwintowski. Er begutachtete den so genannten Provisionsdeckel im Auftrag des AfW und des Votum Verbands Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler. Dabei betrachtete er den staatlichen Eingriff in die Einkommen der Versicherungsmakler hinsichtlich ihrer europarechtlichen und grundsätzlichen Zulässigkeit.

In einem weiteren Rechtsgutachten untersuchte auch Staatsrechtswissenschaftler Hans-Jürgen Papier die verfassungsrechtliche Legitimation eines Provisionsdeckels im Vertrieb von Lebensversicherungen. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts mahnt Verstöße gegen die Prinzipien des Grundgesetzes an. So gebe es heute keinerlei Fehlanreize oder Provisionsexzesse, die die als Marktversagen angesehen werden könnten. Es fehle somit ein Grund, um die Vertriebsentgelte gesetzlich zu senken.

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Norman Wirth, AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung

„Der informell kursierende Referentenentwurf des BMF zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und Restschuldversicherungen enthält keine Zahlen, Daten und Fakten aus denen sich ergibt, dass auf den Märkten für Vertriebsentgelte in der Lebensversicherung ein strukturelles Missverhältnis herrscht, das einen Eingriff nach nationalem Verfassungsrecht gemäß Artikel 3 und 12 Grundgesetz und/oder nach europäischem Recht erlauben würde“, mahnt Schwintowski.

Verfassungsrechtliche Bedenken

„So wie der Referentenentwurf derzeit auf dem Tisch liegt, bleibt er aus den bereits in den Gutachten genannten Gründen verfassungs- und auch europarechtswidrig“, fasst der Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Europarecht an der Humboldt-Universität zu Berlin zusammen. „Wir sehen uns in unserer klaren Ablehnung des Vorhabens weiter bestätigt“, sagt auch AfW-Chef Wirth. „Unsere verfassungsrechtlichen Bedenken wurden mit dem vorliegenden Entwurf in keiner Weise ausgeräumt.“

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