Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

AfW: „Eine Zumutung für die Branche“ Paragraf 34i GewO tritt wohl zum 21. März in Kraft

Lesedauer: 1 Minute
AfW-Vorstand Frank Rottenbacher
AfW-Vorstand Frank Rottenbacher

Die Grundlage für den geplanten Paragraf 34i Gewerbeordnung (GewO), das Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit kann es noch wie von der EU gefordert zum 21. März 2016 in Kraft treten, meint Frank Rottenbacher, Vorstand des Beraterverbands AfW.

Da habe sich der Gesetzgeber wohl keine Gedanken über die betroffenen Berater gemacht, moniert Rottenbacher. „Das ist schon eine Zumutung für die Branche, dass gerade mal fünf Tage vor Inkrafttreten des Gesetzes nur eine Teil-Rechtssicherheit besteht“, schreibt er in einer Stellungnahme. Denn die zum Gesetz gehörende Immobilienvermittlungs-Richtlinie ImmVermV werde ja erst am 22. April im Bundesrat verhandelt. 

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion