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Von in NewsLesedauer: 4 Minuten
Mann im Business-Outfit
Mann im Business-Outfit: Die EU-Wertpapieraufsicht hat sich erkundigt wie die Nachhaltigkeitsabfrage im Finanzvertrieb gelingt. | Foto: Pexels / Andrea Piaquado

„Möchten Sie Ihr Geld auch nachhaltig anlegen, und wenn ja, wie möchten Sie das genau tun – und in welchem Umfang?“ Die Frage nach den individuellen Nachhaltigkeitsvorlieben, im Investmentbereich oft abgekürzt mit ESG (ökologisch, sozial, Unternehmensführung), ist seit rund einem Jahr verpflichtender Bestandteil von Beratungsgesprächen. Seit dem 2. August 2022 müssen Vermögensverwalter, Anlageberater, gebundene Haftungsdachagenten sowie alle Versicherungsvermittler, die Versicherungsanlageprodukte vermitteln, ihre Kunden danach fragen. Etwaige Präferenzen müssen im Nachgang auch in den Anlagevorschlag einfließen.

Seit April gelten die Regeln zudem auch für Finanzanlagenvermittler nach Gewerbeordnungsparagraf 34f – die zunächst aufgrund einer Lücke im Gesetz noch von der Pflicht ausgenommen waren.

Esma sammelte Stellungnahmen

Doch wie klappt die Nachhaltigkeitsabfrage in der Praxis? Das wollte die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde Esma in einer Branchenumfrage herausfinden. Bis zum 15. September hatten Interessenvertreter Zeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Unter anderem hat sich der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW zu Wort gemeldet. Der AfW vertritt die Belange vor allem des freien Maklervertriebs in Deutschland. Mehr als 2.000 Mitgliedsunternehmen mit rund 40.000 Maklern aus den Bereichen Finanzen, Versicherungen und Immobilienkredite sind dem Verband angeschlossen.

Beim AfW ist man, vorsichtig ausgedrückt, von den neuen Vorgaben wenig begeistert. Die Vermittlervertreter monieren: Die Art, wie der Gesetzgeber die Abfrage ausgestaltet hat, sei „überkomplex“: Weder die Vermittlerschaft in ihrer Breite noch die Kunden selbst seien dazu bereit, „sich diesem Abfrageprozess auszusetzen“, will man bei dem Verband beobachtet haben.

Kompliziert werde es bereits, wenn Vermittler ihren Kunden erläutern sollen, was man auf EU-Ebene unter nachhaltiger Geldanlage versteht. Berater sind verpflichtet, diese drei Definitionen von Nachhaltigkeit jedem an dem Thema interessierten Kunden zunächst vorzustellen.

ESG-Investments: Komplexe EU-Vorgaben

Gemäß Mifid II beziehungsweise der zugehörigen Verordnung können sie dabei den Nachhaltigkeitsbegriff nach Taxonomieverordnung, nach europäischer Offenlegungsverordnung oder mit Blick auf sogenannten PAIs (Principal Adverse Impact Indicators) auswählen. Zu jedem dieser Begriffe muss obendrein festgelegt werden, welches Gewicht der jeweilige Nachhaltigkeitsansatz im Portfolio haben soll.

Der AfW bezeichnet dieses Vorgehen als „nicht umsetzbar“. AfW-Vorstand Norman Wirth findet deutliche Worte: „Wir erleben hier – leider! - klar ein Scheitern der regulatorischen Intention.“  

Mit kleinen Nachbesserungen sei es dabei nicht getan: „Änderungen in einzelnen Details werden das Grundproblem nicht lösen.“ Vielmehr bedürfe es „radikaler Änderungen“, um das eigentlich verfolgte Grundziel, mehr Geld in nachhaltigen Anlagen zu lenken, auch erreichen zu können.

Der Verband verweist in seiner Stellungnahme zudem auf eine Datenlücke, die Beratern wie Kunden die nachhaltige Geldanlage, jedenfalls in der EU-Definition, erschwert: „Genaue Daten sind nur für eine begrenzte Anzahl von Kriterien verfügbar, und die Methoden zur Messung sind nicht einheitlich“, kritisiert der Verband. Bestimmte Nachhaltigkeitskriterien, wie etwa biologische Vielfalt und soziale Fragen, seien bislang schwer zu messen. In der Tat existiert EU-weit eine Nachhaltigkeitsdefinition bislang nur für die Bereiche Umwelt und Klimaschutz. Eine genaue Beschreibung des Wesens von sozialer Nachhaltigkeit steht dagegen noch aus.

IDD-Regeln ebenfalls problematisch

Ausdrücklich bezieht der AfW seine Kritik auch auf den Versicherungsvertrieb. Denn zwar richtet sich die Esma-Abfrage nur an den Finanzanlagenvertrieb, der durch die Richtlinie Mifid II reguliert ist. Für den Versicherungsvertrieb dagegen gilt die IDD-Richtlinie. Die Pflicht zur Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen wurde nachträglich in beide Richtlinien analog integriert.

Die Probleme, die die Pflicht für den Vertrieb mit sich bringt, seien jedoch im Bereich Finanzen und Versicherungen dieselben, stellt der AfW fest.   

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