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AfW fordert „Strenge Taping-Pflicht aus der FinVermV streichen“

AfW-Vorstand Frank Rottenbacher würde das alternativlose Taping gern aus der kommenden FinVermV ausgeklammert sehen.
AfW-Vorstand Frank Rottenbacher würde das alternativlose Taping gern aus der kommenden FinVermV ausgeklammert sehen. | Foto: AfW

Die Bundesregierung solle die alternativlose Pflicht zur Aufzeichnung telefonischer Beratungsgespräche („Taping“) aus der kommenden Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) streichen, fordert der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW. Alternativ solle der Gesetzgeber mit der Verabschiedung der FinVermV so lange warten, bis auf europäischer Ebene eine Entscheidung zum Thema Taping gefällt worden ist.

Mit dieser Forderung reagiert der AfW auf zwei Positionspapiere, die das Bundesfinanzministerium (BMF) kürzlich an die Europäische Kommission gesendet hat. Es ging darin um Vorschläge, die europäische Finanzmarktrichtlinie Mifid II zu reformieren – denn in Brüssel will man im kommenden Jahr auswerten, welche Folgen Mifid II im europäischen Finanzberatungsalltag hat.

Das BMF stellte in den Stellungnahmen seinerseits eine Forderung: Das Taping solle auf ausdrücklichen Wunsch von Kunden auch unterbleiben können.

Qua Mifid II dürfen Berater einem solchen Wunsch bislang nicht nachkommen – jedes telefonische Beratungsgespräch, aber auch andere elektronische Kommunikation, die Kundenaufträge berührt, muss ausnahmslos aufgezeichnet und archiviert werden. Bislang gilt die Plicht für alle voll regulierten Finanzdienstleister, wie etwa Banken und Vermögensverwalter. Für Finanzanlagenvermittler, reguliert nach Gewerbeordnung, gibt es mildere Regeln. Für sie gilt die bereits erwähnte FinVermV, die derzeit in Berlin überarbeitet wird und die noch im September den Bundesrat passieren soll.

Die beiden bisherigen FinVermV-Entwürfe orientierten sich in Sachen Taping allerdings eng an der Richtlinie und forderten ganz Mifid-konform ebenfalls die Telefonaufzeichnung ohne Ausnahme.

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Wieso soll aber eine Regel überhaupt erst in ein neues Gesetz aufgenommen werden, wenn die Bundesregierung es andererseits am liebsten abschaffen würde, fragt man sich jetzt beim AfW. „Taping ist ein Bürokratie- und Datenschutzmonster, was niemand möchte und niemand braucht. Die FinVermV ist nun bereits ein Jahr und neun Monate zu spät dran“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Da Mifid II bereits seit Anfang 2018 in Kraft ist, kommt die FinVermV ohnehin mit erheblicher Verzögerung. „Da führt eine erneute Verschiebung bei den Finanzanlagenvermittlern auch zu keinen weiteren Problemen.“

Der AfW steht dem verpflichtenden Taping insgesamt kritisch gegenüber. Wenn das Aufzeichnungsgebot zukünftig gemäßigter gehandhabt würde, erhofft man sich bei dem Verband, könnte das auch viele datenschutzrechtliche Probleme entschärfen – immerhin geben Kunden am Telefon außer Kaufentscheidungen oft auch private Informationen preis. Auch die Frage, ab wann in einem Gespräch das Band ganz genau mitlaufen müsse, würden Berater dann leichter lösen können.

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