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AfW-Hauptstadtgipfel Kein Provisionsverbot durch die Hintertür, keine Regulierung am Gesetzgeber vorbei

Ralph Brinkhaus, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Ralph Brinkhaus, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion | Foto: Oliver Lepold

Ralph Brinkhaus, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, brachte den beim Hauptstadtgipfel rund 40 anwesenden Fördermitgliedern des AfW die News mit, dass die PRIIPS-Verordnung soeben um ein Jahr verschoben wurde. Sie reguliert neue Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte und hätte zu Jahresbeginn 2017 in Kraft treten sollen. Nun startet sie zum 1. Januar 2018.

Dennoch bleibt die Zeit knapp. Der Unionspolitiker betonte, dass man sowohl Mifid II als auch die IDD noch in dieser Legislaturperiode komplett umsetzen müsse, da in der Politik Diskontinuität herrsche und ansonsten “alles, was nicht fertig ist, wieder auf Null gesetzt wird.“ Dies müsse unbedingt vermieden werden, da Unsicherheit noch schlimmer sei als eine schlechte Regulierung.

Spot auf die schwarzen Schafe

Der Unionspolitiker: „Wir müssen uns über die Produkte definieren und nicht über den Vertriebserfolg.“ Dies sei für einige Häuser offenbar schwer nachzuvollziehen. Denn die Branche finde immer wieder Wege, die Intention von Regulierungsvorhaben kreativ zu umgehen, etwa nach der Deckelung der Abschlussprovisionen in der privaten Krankenversicherung. Man laufe mit der Regulierung eigentlich immer hinterher.

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„Wir können so viel regulieren, wie wir wollen, das alles wird nicht helfen, wenn kein Grundethos in der Branche vorhanden ist“, betonte Brinkhaus. Er unterstrich die große Bedeutung von Vertrauen und Moral in der Finanzdienstleistungsbranche und regte an, dass man durchaus mit dem Finger auf die schwarzen Schafe in den eigenen Reihen zeigen sollte. Wer in der Branche seriös berate, habe nichts dagegen, so der Politiker.

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Der Politiker rief die freien Finanzdienstleister auf, sich aktiv in die Diskussion und die Gestaltung der Regulierungsvorhaben einzubringen. In der großen Koalition hätten die zuständigen Experten dafür ein offenes Ohr. Die AfW-Mitglieder nahmen ihn flugs beim Wort und nannten beispielhaft die geplante Telefonaufzeichnung von Beratungsgesprächen.

Die bisher geplante fünfjährige Aufbewahrungspflicht der Aufnahmen passt nicht zur doppelt so langen Haftung, so die Kritik. „Fordern Sie verlässliche digitale Handlungsanweisungen“, antwortete Brinkhaus, der zudem für Übergangsfristen plädierte. Ohne Rechtssicherheit könne ansonsten ein Gericht in zehn Jahren entscheiden, das Handling der Aufzeichnungen sei womöglich nicht ausreichend gewesen.

IDD: Fortschritte noch vor Weinachten

Manfred Zöllmer, Mitglied im Finanzausschuss und stellvertretender Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, betonte auf dem AfW Hauptstadtgipfel, dass man die EU-Vertriebsrichtlinie IDD Eins zu Eins umsetzen werde und keine schärfere Regulierung des Versicherungsvertriebs anstreben werde. Ein Provisionsverbot durch die Hintertür werde es nicht geben. Der zugehörige Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium wird noch im November erwartet.

Im Dezember 2016 soll sich laut Zöllmer dann das Bundeskabinett erstmals mit der Umsetzung der DD in deutsches Recht befassen. Doch erst im Herbst 2017 sollen die delegierten Rechtsakte der EIOPA vorliegen, welche die Details zur Umsetzung der IDD enthalten. Bis zum Start im Januar 2018 ist dann nur noch wenig Zeit. Kündigt sich da die nächste Verschiebung eines Regulierungsprojektes an?

„Das Problem der europäischen Institutionen ist, dass ihre Entscheidungsprozesse sehr intransparent sind“, bekannte Zöllmer. Regulierung dürfe zudem nicht jenseits des Gesetzgebers stattfinden. Praxisferne Änderungswünsche der europäischen Aufsichtsbehörden EIOPA und ESMA auf der sogenannten Level-II-Ebene waren zuletzt auf heftige Kritik gestoßen. Das Europäische Parlament hatte kürzlich einen solchen Vorstoß zur PRIIPS gestoppt.

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