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AfW-Initiative „Pools für Makler“ Maklerpools wehren sich gegen Bafin-Aufsicht

Das Bafin-Gebäude in Frankfurt: Maklerpools halten die Behörde für ungeeignet, die Aufsicht über Anlagevermittler zu übernehmen.
Das Bafin-Gebäude in Frankfurt: Maklerpools halten die Behörde für ungeeignet, die Aufsicht über Anlagevermittler zu übernehmen. | Foto: Kai Hartmann / BaFin

Laut Koalitionsvertrag plant die Bundesregierung, die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die deutsche Finanzaufsicht Bafin zu übertragen. Ziel soll eine „einheitliche und qualitativ hochwertige Finanzaufsicht“ sein.

Die Initiative „Pools für Makler“ des Vermittlerverbands AfW ist dagegen und fordert eine einheitliche Vermittleraufsicht durch die IHKn. Diese soll neben 34f-Vermittlern auch für Vermittler nach Paragraf 34d und 34i Gewerbeordnung (GewO) gelten. 

„Diese Forderung basiert auf den guten Erfahrungen der letzten Jahre“, erklärt der Verband. Die Vermittleraufsicht durch das Kammersystem bestehe seit 2013. Die IHKn hätten nachgewiesen, dass sie eine erfolgreiche Aufsicht durchführen könnten. Selbst die Bundesregierung habe noch im März 2018 bestätigt, dass ihr „keine Informationen über Schadensfälle, die durch Finanzanlagenvermittler verursacht wurden“, vorliegen (Drucksache 19/1163).

Anders sehe es bei der Produkt- beziehungsweise Institutsaufsicht aus, die Skandale wie Infinus, Prokon oder S&K nicht verhindern konnte. 

Darüber hinaus sprechen laut AfW folgende Gründe gegen eine Bafin-Aufsicht der 34f-Vermittler: 

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  • Kostenrisiko: Das vorhandene Umlageprinzip für BaFin-beaufsichtigte Unternehmen wird sehr wahrscheinlich zu deutlich höheren Kosten im vierstelligen Bereich für die Vermittler führen.
  • Diese erhöhten Kosten werden dazu führen, dass zahlreiche Vermittler den Markt verlassen werden. Die unabhängige Finanzanlagenberatung in Deutschland wird spürbar leiden.
  • Finanzanlagenvermittler werden keine Beratungsdienstleistungen mehr durch die IHKn erhalten, da die BaFin eine reine Aufsichtsbehörde ist.
  • Die Aufsicht würde noch mehr zerstückelt (statt vereinheitlicht), da die Versicherungsvermittler mit Zulassung nach § 34d Gewerbeordnung bei den IHKn verblieben. Es gäbe somit einen „Aufsichtsriss“ quer durch die Vermittlerunternehmen.
  • Eine einheitliche Vermittleraufsicht bei den IHKn würde eine konsistente Aufsicht über alle Erlaubnistatbestände hinweg ermöglichen. 

Die Pools fordern daher: 

  • den Erhalt des bewährten und gewachsenen Aufsichtssystems für die unabhängigen Finanzanlagenvermittler.
  • den Stopp der Pläne für einen unsinnigen und bürokratischen Aufwand für den Wechsel hin zu einer Bafin-Aufsicht
  • klare Vorgaben für eine bundesweit einheitliche Aufsicht für unabhängige Berater und Vermittler mit Zulassung nach Paragrafen 34d, 34f, 34h und 34i Gewerbeordnung unter dem Dach der IHKn

Zur AfW-Initiative „Pools für Makler“ gehören: Apella, Aruna, BCA, CHARTA Börse für Versicherungen, Blau direkt, Degenia Versicherungsdienst, Fonds Finanz Maklerservice, Fondskonzept, Fondsnet Holding, Jung, DMS & Cie., KAB Maklerservice, Maxpool Gruppe, Netfonds, Status, VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft, VFV, Wefox Group Services, WIFO.

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