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AfW-Polittalk zur Regulierung der Anlageberatung: „Der Dreck sammelt sich in den Ritzen“

Aktualisiert am in FinanzberatungLesedauer: 6 Minuten
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In einer Frage waren sich die vier Finanzausschuss-Mitglieder einig: Die Kontrolle und Bewertung der Finanzprodukte ist wesentliche Voraussetzung für den Verbraucherschutz. Diese könne man allerdings keinesfalls der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) anvertrauen, die personell und konzeptionell damit überfordert wäre.

Aigner-Ministerium bleibt wohl führend, aber nicht ausführend

Wie geht es nun weiter mit dem Regulierungsprozess? Es wird erwartet, dass das Verbraucherschutzministerium BMELV weiterhin die „Lokomotive des Regulierungsprozesses“ bleibt, die Umsetzung neuer Regelungen dann aber wie schon bei der Umsetzung früherer EU-Richtlinien an andere Ministerien abgegeben wird. >> Die Teilnehmer des AfW-Entscheidertreffens (Bild vergrößern) Im Falle der Anlageberatung wäre dann erneut das Wirtschaftsministerium in der Pflicht, das bereits Details der Umsetzung der Versicherungsvermittler-Richtlinie in deutsches Recht erarbeitet hatte. „Alle Zeichen sprechen dafür, dass wir eine an den Versicherungsbereich angelehnte Regulierung der Anlageberatung über die Gewerbeordnung erhalten. In diesem Zusammenhang gilt es auch, Fehler im Paragraf 34d der Gewerbeordnung zu korrigieren und die Wettbewerbsnachteile der unabhängigen Finanzdienstleister zu beseitigen“, resümiert Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW.

Der Verband werde auch seine Positionen zur Honorarberatung und zu Transparenzvorschriften in den Regulierungsprozess einbringen. „Wie stark die Interessenvertretung des AfW für die unabhängigen Finanzdienstleister im Bundestag wahrgenommen wird, zeigt die heutige Anwesenheit hochkarätiger Bundestagsabgeordneter.“

Die Frage sei nur: Inwieweit wird die Regulierung der Anlageberatung an diejenige im Versicherungsbereich angelehnt und wann genau? Laut CDU-Mann Flosbach werde das Vorhaben zeitnah noch in der ersten Hälfte des Jahres 2010 angepackt. Zur Debatte stehen dann Punkte wie eine Mindestqualifikation und Sachkundeprüfung für Fondsvermittler, ein öffentliches Register, eine Pflicht zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sowie Dokumentations-, Beratungs- und Informationspflichten.

(Foto: K. Breustedt/AfW)
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