AfW protestiert gegen Zugaben beim Abschluss von Versicherungen
Norman Wirth, AfW
Wie der AfW in dem Schreiben ausführt, werden vermehrt Werbegeschenke und Vergünstigungen beim Versicherungsabschluss in der Branche beobachtet.
Beispielsweise biete Tchibo auf seiner Website eine elektrische Zahnbürste bei Abschluss einer privaten Zahn-Zusatzversicherung. Andere Player hätten Payback-Punkte beim Abschluss von Direktversicherungen gewährt. Die Bafin sei bislang nicht eingeschritten.
Laut dem Provisionsabgabeverbot für Versicherungen, das auf einer Bafin-Verordnung auf Basis des Versicherungsaufsichtgesetzes fußt, ist es Anbietern und Vermittlern von Versicherungen untersagt, Versicherungsnehmer für den Abschluss eines Versicherungsproduktes zu vergüten. Es müsse gleiches Recht für alle Marktteilnehmer gelten. Der Verband fordert daher die Bafin auf, zu prüfen, ob es sich bei den Zugaben um einen Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot handelt.
Die Aufsichtsbehörde solle die Frage eindeutig beantworten, ob auch Versicherungsmakler ihren Kunden derartige Geschenke beim Abschluss von Versicherungen versprechen und damit öffentlich werben dürfen.
„Setzen Sie das Verbot bitte entweder konsequent und kommen insofern Ihrer Aufsichtspflicht nach oder aber kommunizieren Sie bitte offen, dass ein Verstoß gegen das Verbot grundsätzlich keine Konsequenzen mehr hat“, so AfW-Vorstand Norman Wirth in dem Schreiben an die Aufsichtsbehörde.
Beispielsweise biete Tchibo auf seiner Website eine elektrische Zahnbürste bei Abschluss einer privaten Zahn-Zusatzversicherung. Andere Player hätten Payback-Punkte beim Abschluss von Direktversicherungen gewährt. Die Bafin sei bislang nicht eingeschritten.
Laut dem Provisionsabgabeverbot für Versicherungen, das auf einer Bafin-Verordnung auf Basis des Versicherungsaufsichtgesetzes fußt, ist es Anbietern und Vermittlern von Versicherungen untersagt, Versicherungsnehmer für den Abschluss eines Versicherungsproduktes zu vergüten. Es müsse gleiches Recht für alle Marktteilnehmer gelten. Der Verband fordert daher die Bafin auf, zu prüfen, ob es sich bei den Zugaben um einen Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot handelt.
Die Aufsichtsbehörde solle die Frage eindeutig beantworten, ob auch Versicherungsmakler ihren Kunden derartige Geschenke beim Abschluss von Versicherungen versprechen und damit öffentlich werben dürfen.
„Setzen Sie das Verbot bitte entweder konsequent und kommen insofern Ihrer Aufsichtspflicht nach oder aber kommunizieren Sie bitte offen, dass ein Verstoß gegen das Verbot grundsätzlich keine Konsequenzen mehr hat“, so AfW-Vorstand Norman Wirth in dem Schreiben an die Aufsichtsbehörde.
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