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So reagieren Vermittlerverbände auf Votum-Forderung

Unternehmen sollen zusätzliche Zeit bekommen, um sich auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzubereiten. Das EU-Parlament hat am 3. April eine entsprechende Vorlage der EU-Kommission („Omnibus-Paket“) bestätigt. Infolgedessen verlängert sich für die meisten EU-Unternehmen die Umsetzungsfrist der europäischen CSRD-Richtlinie um zwei Jahre. Parallel dazu ist geplant, dass auch die Richtlinie zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten (CSDDD) ein Jahr später wirksam wird.
In der aktuellen Lage sei eine Entlastung der Unternehmen mehr als geboten, kommentierte der Vermittlerverband Votum die Entscheidung. Nun fordert der Verband, auch die Pflicht zur Nachhaltigkeitspräferenzabfrage in der Anlageberatung vorübergehend auszusetzen – und zwar ebenfalls für zwei Jahre.
Hintergrund der Votum-Forderung
Seit August 2022 müssen Finanzberater ihre Kunden verpflichtend auch nach deren Vorlieben mit Blick auf nachhaltige Geldanlage fragen. Die Abfragepflicht komme zu diversen anderen Anforderungen hinzu, die der EU-Gesetzgeber zuvor schon an Finanzberatungsgespräche gestellt hatte, monieren Vermittler. Sie würde viel Zeit verschlingen und kaum etwas bringen. Außerdem würden nur die wenigsten Kunden von sich aus nach nachhaltigen Geldanlagen fragen.
Ein weiteres Problem ist laut Votum das Fehlen einer verlässlichen Datenbasis. Das führe zu Unsicherheit bei Kunden und einem kaum tragfähigen Haftungsrisiko für Berater, kritisiert der Verband.
„Individueller Verzicht reicht aus“
DAS INVESTMENT hat mehrere weitere Verbände befragt, wie sie zur Votum-Forderung nach einer Aussetzung der Nachhaltigkeitsabfrage stehen – und erhielt unterschiedliche Antworten. „Auf die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage kann ja jeweils individuell verzichtet werden, dies halten wir für ausreichend“, erklärt Bernhard Gause, geschäftsführender Vorstand beim Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM).
Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand beim AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung sieht das anders. Man trage die Votum-Forderung 1:1 mit, sagt Wirth. „Und das nicht nur wegen der fehlenden Datenbasis.“ Genaue Daten seien nur für eine begrenzte Anzahl von Kriterien verfügbar und die Methoden zur Messung seien nicht einheitlich.
Die Berichtspflichten für Unternehmen setzten nur langsam ein beziehungsweise werden jetzt für viele ganz gestrichen und für andere Unternehmen verschoben, wenn die geplanten Omnibusrichtlinien entsprechend umgesetzt werden. Einige Themen wie biologische Vielfalt und soziale Fragen seien besonders schwer zu messen. „Die Verwendung von Schätzungen und die Sorge vor Greenwashing sind weitere Herausforderungen“, erklärt Wirth.
„Weltfremd und nicht umsetzbar“
Das Ziel, Nachhaltigkeitsaspekte in die Finanzwelt zu integrieren und die Nachhaltigkeitsziele zu fördern, könne mit den derzeitigen Vorgaben aktuell keinesfalls erreicht werden, so Wirth weiter. Die Umsetzung sei viel zu komplex und kompliziert und damit in der Anwendung für die Finanzvermittler und ihre Kunden weltfremd. „Man kann von einem Scheitern der regulatorischen Vorgaben sprechen.“
Nur ein Bruchteil der deutschen Vermittler und Berater sei nach Kenntnis der Taxonomie-Vorgaben willens und in der Lage, diese umzusetzen, so der AfW-Vorstand. Und nur ein Bruchteil der Anleger sei bereit und in der Lage, den komplexen Abfrageprozess bis zum Ende durchzugehen.
„Es geht also nicht nur um ein befristetes Aussetzen der Präferenzabfrage, sondern dann auch um eine radikale Vereinfachung“, fasst Wirth die AfW-Position zusammen. Außerdem würde er sich wünschen, dass Anbieter nicht ohne Weiteres Atomenergie sowie Waffenproduktion als nachhaltig deklarieren dürfen. So sorgte die Entscheidung der Allianz-Vermögensverwaltung AGI, Rüstungsaktien in Nachhaltigkeitsfonds aufzunehmen, für kontroverse Diskussionen in der Vermittlerschaft. „Akzeptanz für das Thema ist weder in der Vermittlerschaft noch bei Kunden damit zu erreichen“, betont Wirth.
„Von Produktgebern im Stich gelassen“
Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) fühlt sich bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitspflichten von den Produktgebern im Stich gelassen. Die Aussetzung von CSRD-Berichtspflichten werde die meisten Vermittler zwar kaum betreffen, da diese nur für große Unternehmen ab 250 Beschäftigte gälten, erklärt der BVK-Präsident Michael H. Heinz. Nichtsdestotrotz sehe der Verband Beratung zur Nachhaltigkeit als einen zentralen Bestandteil des zukunftsweisenden Versicherungsvertriebs. „Um hier die Vermittler zu unterstützen, entwickelte der Verband eine Checkliste, die Vermittler bei der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen unterstützt und ihnen hilft, eine eigene Positionierung zum Thema Nachhaltigkeit zu entwickeln“.
Denn richtig sei, dass Vermittler bisher im Hinblick auf die Beratung von Nachhaltigkeitsaspekten weitgehend allein von den Produktgebern gelassen worden seien, insbesondere wie die angebotenen Produkte ESG-Kriterien erfüllten. „Der BVK würde es begrüßen, wenn das EU-Omnibuspaket mit abgespeckten Bürokratielasten bald verabschiedet würde, damit die Versicherungs- und Vermittlerbranche hier mehr Klarheit erhalten.“
Die Vermittlerverbände VSAV und BV KMU-Makler haben die Anfrage von DAS INVESTMENT bislang nicht beantwortet.