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Aktualisiert am 05.04.2017 - 13:05 Uhrin IDD: Neue Regeln für VersicherungsvermittlerLesedauer: 5 Minuten

AfW-Vorstand im Interview Frank Rottenbacher: „Hier wird massiv in die Gewerbefreiheit der Versicherungsmakler eingegriffen“

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Sie haben mit dem AfW eine Aktion ins Leben gerufen und bitten um Mithilfe: Makler sollen auf ihren regionalen Bundestagsabgeordneten zugehen und um Verständnis werben.

Rottenbacher: Die Idee dahinter: 80 bis 90 Prozent der Bundestagsabgeordneten haben von unserer Branche keine Ahnung und können den Makler nicht von einem Ausschließlichkeitsvertreter unterscheiden. Kein Vorwurf, dafür gibt es ja auch Spezialisten in den einzelnen Fraktionen. Für die 80 bis 90 Prozent Fachfremden sieht so ein Gesetzentwurf wahrscheinlich durchaus logisch aus. Aber der Teufel liegt im Detail. Uns geht es darum, den Politikern zu zeigen, was es bedeutet, wenn Makler keine Honorare mehr annehmen dürfen. Das führt zu Fragen, die die Abgeordneten dann in Berlin in ihren Arbeitskreisen und den Fachpolitikern stellen sollen und auch werden. Über diese Diskussion wollen wir den dogmatischen Ansatz bei der Vergütung deutlich machen.

Wie ist Ihre Aktion angelaufen?

Rottenbacher: Ziemlich gut. Ich kann keine konkreten Zahlen nennen, aber wir haben viele E-Mails und Facebook-Posts von Beratern bekommen, die einen Termin mit ihrem Abgeordneten vereinbart haben. Ein AfW-Makler war sogar bei einem Mitglied der Bundesregierung. Einige haben auch schon Antwort.

Wenn Sie bei Politikern auf Verständnis hoffen – wieso klappt das dann nicht bei den Verbraucherschützern? Wenn man Stellungnahmen von Verbraucherschutzorganisationen zum Thema liest, hat man hat den Eindruck, dass sich hier verhärtete Fronten gegenüberstehen.

Rottenbacher: Verbraucherschützer sagen ja immer, dass Berater nicht gut beraten können, weil sie erfolgsabhängig honoriert werden. Aber letztlich sind einige Verbraucherschützer ja abhängig von schlechten Meldungen. Verbraucherschützer sind darauf angewiesen, etwas Schlechtes zu finden, sonst würde sich ja die Existenz- oder zumindest Finanzierungsfrage stellen. Sicherlich gibt es in unserer Branche einiges zu verbessern. Aber vonseiten der Verbraucherschützer gibt es ein grundsätzliches Misstrauen. Leider sind zielgerichtete Diskussionen oft nicht möglich.

Müssten Verbraucherschützer nicht sagen, dass die Mischmodelle aus Honorar- und Provisionsberatung wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung sind?

Rottenbacher: Die Mischmodelle würden auch zu Fehlberatungen führen, wird beklagt. Der Berater würde dem Kunden jeweils das Modell empfehlen, bei dem er mehr bekommt. Nach Meinung von Verbraucherschützern lassen sich Interessenkonflikte nur vermeiden, wenn Makler ausschließlich vom Kunden bezahlt werden. Sie können aber keine wissenschaftliche Studie vorlegen, die diesen Vorwurf beweisen würde. Was ich bei der aktuellen Diskussion wirklich absurd finde: Der Makler steht  im Lager des Kunden, das wurde sogar vom BGH bestätigt. Und ausgerechnet diese Berufsgruppe torpediert der aktuelle Gesetzentwurf. Wenn die Honorarberatung gestärkt werden soll: Soll dann nun die Berufsgruppe der Versicherungsberater von derzeit 300 auf eine bundesweit relevante Anzahl hochgepeppelt werden anstatt das Potential von 45.000 Maklern zu nutzen? Das ist totaler Irrsinn zwischen gewollter Wirkung und angedachter gesetzlicher Regelung.

Das Provisionsabgabeverbot war bislang auch im Gesetz verankert, wurde allerdings nicht mehr so ernst genommen und teilweise umgangen. Trotzdem ist es wieder in den Gesetzentwurf aufgenommen worden.

Rottenbacher: Aus unserer Sicht ist das ein Anachronismus, der abgeschafft werden könnte. In anderen Bereichen und anderen Ländern der EU haben wir auch keine Provisionsabgabeverbot. Das Beibehalten wird nur für weiter anhaltende Rechtsunsicherheit sorgen, da natürlich sehr schnell die Gerichte wieder hiermit beschäftigt sein werden. Wir stören uns aber vor allem an der Ungleichbehandlung: Die Ausschließlichkeit könnte mit den im Gesetzesentwurf vorhandenen Ausnahmen das Provisionsabgabeverbot systematisch umgehen, der einzelne Makler aber nicht. Wenn dieses Verbot schon beibehalten werden soll, muss es gleiche Bedingungen für alle geben.

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