AfW-Vorstand Norman Wirth zum FinVermV-Entwurf „In diesen Punkten werden 34f-ler stärker eingeschränkt als Banken“
Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf für eine neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vorgelegt. Der Entwurf steckt den Rahmen für all jene Vermittler ab, die nicht nach dem deutschen Kreditwesengesetz, sondern mit einer Ausnahmegenehmigung nach der Paragraf 34f der Gewerbeordnung tätig sind.
Der FinVermV-Entwurf ist bereits seit Langem erwartet worden. Ursprünglich sollte die an europäische Regeln angepasste FinVermV bei Wirksamwerden von Mifid II, also zu Jahresbeginn 2018, bereits vorliegen. Später verhießen Branchengerüchte ein Erscheinen kurz vor Ostern 2018. Danach war von September die Rede. Entsprechend angespannt erwarteten Branchenteilnehmer den Gesetzentwurf.
Am gestrigen Mittwoch verschickte ihn nun das Bundeswirtschaftsministerium zur Konsultation an deutsche Verbände. Bis zum 22. November haben diese jetzt Zeit, Stellungnahmen abzugeben. Danach wird die endgültige Verordnung auf den Weg gebracht.
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Rechtsanwalt Norman Wirth, Vorstand des Vermittlerverbands AfW, benennt drei Punkte, die aus seiner Sicht die wichtigsten potenziellen Neuerungen für Finanzanlagenvermittler darstellen: