LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in VersicherungenLesedauer: 4 Minuten

AfW-Vorstand über den Entwurf des IDD-Umsetzungsgesetzes „Verfassungsbruch“: Diese 3 Punkte sind ein Frontalangriff auf die Versicherungsmakler

Seite 3 / 4

 

  1. Kundenabwerbungsklausel 

Nun zum aus Sicht des AfW für die Versicherungsmakler gefährlichsten Punkt des Referentenentwurfs:

Äußerst versteckt und konsequenterweise ohne jede Erläuterung in der Gesetzesbegründung und ohne, dass die IDD das so verlangen würde, findet folgender Wortlaut zu einer Änderung des Paragraf 6 VVG seinen Weg in das IDD-Umsetzungsgesetz:

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Versicherungen“ bleiben Sie auf dem neuesten Stand! Zweimal die Woche versorgen wir Sie mit News, Personalien und Trends aus der Assekuranz. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

In Absatz 6 werden nach dem Wort „anzuwenden“ das Komma und die Wörter

„ferner dann nicht, wenn der Vertrag mit dem Versicherungsnehmer von einem Versicherungsmakler vermittelt wird oder wenn es sich um einen Vertrag im Fernabsatz im Sinne des § 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs handelt“ gestrichen.

Was heißt das? Hiermit wird den Versicherungsunternehmen und ihren Angestellten und Vertretern der Freibrief gegeben, mit Hinweis auf die Beratungsobliegenheit nach Paragraf 6 VVG, die Kunden der Versicherungsmakler jederzeit direkt anzusprechen. Denn den Versicherern wird nun ins Gesetz geschrieben, dass sie die Pflicht haben, ihre Kunden auch nach Vertragsschluss nach Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und sie zu beraten – und zwar auch, wenn der Kunde bereits von einem Makler betreut wird. Mit Inkrafttreten des Gesetzes in der jetzigen Form muss also jeder Makler damit rechnen, dass Ausschließlichkeitsvertreter unmittelbar auf die Maklerkunden zugehen, um sie – mit der Möglichkeit der Provisionsabgabe ausgestattet - abzuwerben. Der AfW wird diesen Angriff auf die Bestände seiner Mitglieder keinesfalls hinnehmen und sich für eine entsprechende Korrektur einsetzen.

Tipps der Redaktion