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AfW warnt Falsche E-Mails zum Transparenzregister im Umlauf

Computertastatur - das Investment
Computertastatur: Viele Vermittlerbetriebe erhalten derzeit falsche Zahlungsaufforderungen. | Foto: Jorma Bork/Pixelio.de

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW warnt aktuell vor E-Mails mit dem Betreff „Zahlungsaufforderung – Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“. Entsprechende Post sei bei zahlreichen Vermittlungsunternehmen eingegangen. Die Schreiben hätten mit dem staatlichen Transparenzregister allerdings nichts zu tun, heißt es von dem Verband.

Sie stammten vielmehr von einem privaten Absender. Der enthaltene Link führe zu einem kostenpflichtigen Angebot über eine vermeintliche „Hilfestellung“, für das 49 Euro fällig werden sollen, so der AfW.  

„Inwieweit es sich auch um einen Phishingversuch handelt, können wir nicht beurteilen. Wir empfehlen jedoch dringend, die Mail zu ignorieren beziehungsweise zu löschen“, warnt der Verband.

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Das vom Gesetzgeber eingerichtete deutsche Transparenzregister steht im Zusammenhang mit dem hiesigen Geldwäschegesetz (GWG). Es soll Beteiligungsverhältnisse an Unternehmen offenlegen, die sich aus anderen öffentlichen Einträgen nicht ermitteln lassen. Von der Pflicht können auch Maklerunternehmen betroffen sein.

Einen Fragen-Antworten-Katalog zu dem Register hat der AfW auf seiner Internetseite veröffentlicht, weiterführende Informationen und die Nummer einer Hotline stehen auf der Seite des Transparenzregisters.

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