- Startseite
-
AfW: Was taugt das Produktinformationsblatt?

Laut des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sind Anbieter eines Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrages (sog. Riester- bzw. Rürup-Renten) unter anderem verpflichtet, den Vertragspartner rechtzeitig vor Vertragserklärung durch ein individuelles Produktinformationsblatt zu informieren. Die entsprechende Rechtsverordnung, welche nähere Bestimmungen über das Zertifizierungsverfahren und zu Art, Inhalt, Umfang und Darstellung von Produktinformationsblättern und Informationspflichten trifft, trat Anfang 2017 in Kraft (Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung).
Gesetzesfolgenabschätzung: Ministerium startet Befragung
Die Wirksamkeit der Maßnahmen will das Bundesministerium der Finanzen nun im Zuge einer Gesetzesfolgenabschätzung evaluieren und hat dafür eine Befragung gestartet. Dafür werden keine genauen Fallzahlen benötigt; vielmehr wird um eine Einschätzung der neuen Regelungen auf Grundlage der individuellen Erfahrungen mit dem Altersvorsorge-Produktinformationsblatt seitens der Vermittler gebeten. Die Beantwortung der Fragen dauert in etwa 15 Minuten und ist bis 30. September möglich.
Hier geht es zur Umfrage.
Um die betroffenen Vermittler besser zu erreichen, hat sich das Ministerium an den Bundesverband Finanzdienstleistung AfW gewandt. Der geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth, sagt: „Gern unterstützen wir diese Umfrage, geht es schließlich auch darum, vielleicht zu einem Bürokratieabbau und einem Rückbau der Informationsüberflutung zu kommen.“
AfW sieht Vor- und Nachteile für Vermittler-Kundenbeziehung
Wirth bewertet die Folgen mit dem Produktinformationsblatt selbst differenziert. Vorteile seien mehr Transparenz sowie eine bessere Leistungsübersicht, Risikohinweise und Vergleichbarkeit. Allerdings: „Obwohl das Produktinformationsblatt dazu dienen soll, Informationen verständlich darzustellen, ist es in der Regel dennoch sehr komplex, insbesondere für Personen, die nicht mit den Begrifflichkeiten vertraut sind. Es enthält auch nur begrenzte Informationen und kann naturgemäß nicht mögliche Auswirkungen von Änderungen des Produktes darstellen. Letztlich kann es eine individuelle, unabhängige, persönliche und vertrauensvolle Beratung und Betreuung nicht ersetzen.“