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AfW zur geplanten Bafin-Aufsicht über 34f-Vermittler „Fordern einheitliche Vermittleraufsicht unter dem Dach der IHKs“

Frank Rottenbacher ist Vorstand beim Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW.
Frank Rottenbacher ist Vorstand beim Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW. | Foto: AfW

„Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW fordert eine einheitliche Aufsicht aller freien und unabhängigen Versicherungs- und Finanzvermittler gemäß §§ 34d, 34f und 34i GewO unter dem Dach der IHKs und lehnt somit einen Wechsel der gewerberechtlichen § 34f Vermittleraufsicht hin zur BaFin ab.“ So formuliert der AfW in einer aktuellen Stellungnahme seine Forderung an die Regierungskoalition.

Der AfW reagiert damit auf die geplante Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler (34f-Vermittler) auf die Bafin. Ein entsprechendes Vorhaben hatten CDU/CSU und SPD in ihren Koalitionsvertrag geschrieben und kürzlich auf Anfrage noch einmal bekräftigt. Bisher wachen über die 34f-Vermittler entweder die Industrie- und Handelskammern (IHKs) oder die örtlichen Gewerbeämter.

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Der AfW kann den Plänen der großen Koalition, in Zukunft die Bafin mit der Aufsicht zu betrauen, wenig abgewinnen: Das System der gewerberechtlichen Aufsicht über die Vermittler habe sich bewährt.

So habe es beispielsweise keine umfangreichen Schadensfälle, verursacht durch Finanzanlagenvermittler gegeben, argumentiert der AfW. Finanzbetrug im großen Maßstab, wie er bei den heute insolventen Firmen Infinus oder P & R vorgekommen sei, habe sich nicht in einem 34f- sondern in einem Bafin-regulierten Umfeld abgespielt.  

Der AfW sorgt sich auch um die Kostenseite: Eine Aufsicht durch die Bafin müsse von den Vermittlern selbst finanziert werden. Die finanzielle Mehrbelastung könnte viele Vermittler einerseits zur Geschäftsaufgabe bewegen. Andererseits könnten sich viele Marktteilnehmer als Reaktion auch einem Haftungsdach anschließen. Nach Lesart des AfW eine unerwünschte Nebenwirkung, denn in dem Fall seien Vielfalt und Wettbewerb bedroht: „Diese Konzentration sehen wir kritisch, weil es die Unabhängigkeit der Vermittler im Hinblick auf die Produktauswahl der Kapitalanlageprodukte eingeschränkt und sich im Laufe der Zeit die großen Banken an den Haftungsdächern beteiligen oder sie sogar aufkaufen könnten.“ 

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