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AGB-Änderungen Kunden gönnen Sparkassen die Provision

in FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten

Zum 15. April ändern die Sparkassen ihre AGBs. Sie informierten ihre Kunden schriftlich darüber, dass sie die Provisionen von Drittanbietern - etwa den Fondsgesellschaften - einbehalten werden, um die Beratung weiterhin finanzieren zu können. Wer nicht fristgerecht widerspricht, erklärt sich mit den geänderten AGBs einverstanden.

Diese Klauseln riefen Verbraucherschützer auf den Plan. „Die Sparkassen greifen damit massiv in das bestehende Vertragsverhältnis ein“, erklärte Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Die Verbraucherschützerin riet Sparkassen-Kunden zum Widerspruch. Auch von Seiten der Honorarberater hagelte es Kritik. Die Sparkassen würden ihre Kunden zu einem generellen Verzicht auf die ihnen zustehenden Provisionen zwingen, erklärte die auf Honorarberatung spezialisierte Quirin-Bank.  

Den Kunden scheint dieser Verzicht allerdings nicht besonders schwer zu fallen. Laut einem Bericht der Börsen-Zeitung sind nur sehr wenige Anleger dem Rat der Verbraucherschützer gefolgt und haben der AGB-Änderung widersprochen. Ob bei der Hamburger Sparkasse (Haspa), der Stadtsparkasse München, der Frankfurter Sparkasse oder der Sparkasse Köln-Bonn - der Anteil der Widersprüche lag im Promillebereich.

Die Angaben der Verbraucherschützer bestätigen das. So wurde ein Musterschreiben für den Widerspruch, den die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfallen auf ihrer Homepage veröffentlichte, bundesweit gerade mal 1.400-mal abgerufen. Wie viele Anleger das Musterschreiben tatsächlich nutzten, um den geänderten AGBs zu widersprechen, ist nicht bekannt. 

Dass die große Protestwelle gegen die AGB-Änderungen ausblieb, ist indes keine Überraschung. Schließlich ändert sich für Anleger faktisch nichts: Auch bislang behielten Sparkassen Provisionen, die sie von Produktanbietern erhielten, ein, um damit die Kosten der Beratung zu decken. 

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