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AIFM: Brüsseler Spitze gegen geschlossene Fonds

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„Das Problem ist der One-size-fits-all-Ansatz“, erklärt VGF-Chef Romba. Alle Alternativen Investmentfonds (AIF) werden unabhängig von ihrer Produktstruktur denselben neuen Regulierungskriterien unterworfen – ein Hedge-Fonds genauso wie ein Immobilienfonds. „Wie etwa soll ein deutscher geschlossener Fonds, der vornehmlich in Sachwerte wie Immobilien investiert, bei dem sich das Management auf die bloße Assetbewirtschaftung und Fondsverwaltung beschränkt, systemische Risiken für die internationalen Finanzmärkte hervorrufen können?“, fragt Romba.
Kritik formiert sich auch im Ausland. Eddy Wymeersch, Vorsitzender des Komitees europäischer Regulierungsbehörden CESR, bezeichnet die Richtlinie als „unworkable“. Der Entwurf sei eine übers Knie gebrochene Reaktion auf die Finanzkrise, die den Finanzsektor insbesondere in Großbritannien destabilisieren könnte. Denn dort haben 80 Prozent der Hedge-Fonds und 60 Prozent der Private-Equity-Unternehmen innerhalb der EU ihren Sitz.

Laut der Alternative Investment Management Association (Aima) bringt die gesamte Hedge-Fonds- und Private- Equity-Branche in der EU 7,9 Milliarden Pfund (8,6 Milliarden Euro) jährliche Steuereinnahmen, zwei Drittel davon gehen an die britische Regierung.

Unverhältnismäßige Forderungen

Wymeersch glaubt nicht daran, dass die EU den Entwurf komplett überdenken wird, es werde eher „mit heißer Nadel gestrickte Nachbesserungen“ geben. Daran arbeitet auch der VGF. Der Verband kritisiert die für geschlossene Fonds in vielen Teilen unpassenden und unverhältnismäßigen Forderungen. So sollen Fondsmanager durch ein Risikomanagement sicherstellen, dass die laufenden Investments mit der Anlagestrategie und Portfolioausrichtung in Einklang stehen.

„Für das Management eines geschlossenen Fonds, das sich auf die laufende Bewirtschaftung eines feststehenden Assets beschränkt, ist dies eine verfehlte Anforderung. Die durch die Richtlinie mindestens jährlich vorzunehmende Bewertung der Assets sowie ein Liquiditätsmanagement, das die jederzeitige Möglichkeit der Anteilsrückgabe gewährleistet, wären für unsere Branche ebenso unangebracht“, betont VGF-Geschäftsführer Romba. Denn die Anteilsrückgabe bei geschlossenen Fonds ist eben nicht Gegenstand des Investitionskonzepts.

Weitere Punkte: Alternative Investmentfonds sollen künftig nur professionellen Anlegern offenstehen, die unmissverständlich über die Anlagestrategie aufgeklärt werden müssen. Eine vorgeschriebene Verwahrstelle für Kundengelder führt faktisch zu einer Depotbankpflicht und stellt das bislang praktizierte deutsche Treuhandmodell geschlossener Fonds infrage.

Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit


Wie das alles im Detail umzusetzen ist, erklärt der Richtlinienentwurf nicht. Das ist Aufgabe der nationalen Gesetzgeber. In Deutschland beschäftigt sich auf Regierungsebene das Bundesfinanzministerium mit dem Entwurf, das später auch die Umsetzung in deutsches Recht vornehmen soll. In der Folgenabschätzung der EU heißt es lapidar: „Aufgrund der Unsicherheit über die Kosten kann nicht genau abgeschätzt werden, wie sich der Vorschlag auf die Wettbewerbsfähigkeit von AIFs mit Sitz in der EU auswirken würde.“ Experten befürchten einen Exodus in die Schweiz oder gen Mittleren Osten.
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