AIFM-Richtlinie endgültig verabschiedet
Am 16. Mai verabschiedete der Bundestag den Entwurf des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Nun stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz zur Regulierung Alternativer Investmentfonds Manager (AIFM-Umsetzungsgesetz) ohne Änderungen zu.
Mit dem KAGB, das am 22. Juli in Kraft tritt, setzt Deutschland die EU-Richtlinie für alternative Investments fristgerecht in nationales Gesetz um. Die Richtlinie soll europaweit einheitliche Anforderungen für die Zulassung und Kontrolle von „Managern alternativer Investmentfonds“ – also Investmentfonds, offenen Immobilienfonds, geschlossenen Fonds und Hedgefonds – gewährleisten. Darüber hinaus stimmte der Bundesrat dem "Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente“ zu.
Mit dem KAGB, das am 22. Juli in Kraft tritt, setzt Deutschland die EU-Richtlinie für alternative Investments fristgerecht in nationales Gesetz um. Die Richtlinie soll europaweit einheitliche Anforderungen für die Zulassung und Kontrolle von „Managern alternativer Investmentfonds“ – also Investmentfonds, offenen Immobilienfonds, geschlossenen Fonds und Hedgefonds – gewährleisten. Darüber hinaus stimmte der Bundesrat dem "Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente“ zu.
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