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Cum-Cum-Geschäfte beim Aktienhandel Schäuble will Dividendenstripping stoppen

Am Mittwoch wird das Kabinett einen Gesetzentwurf einbringen, um zu verhindern, dass Investoren sich der Steuerschuld entziehen, indem sie Aktien von einem auf dem anderen Halter hin und herschieben. Die Bundesregierung plant für Anteilsscheine eine Mindesthaltefrist von 45 Tagen, um die Kapitalertragsteuer auf Dividenden erstattet zu bekommen.

Bei der Gesetzesinitiative geht es um so genannte Cum-Cum-Geschäfte. Kurz vor der Dividendenausschüttung werden Aktien dabei von einem Investor auf den anderen übertragen - dies geschieht entweder durch einen Verkauf und anschließenden Rückkauf oder durch eine gebührenpflichtige Wertpapierleihe. Ziel ist die Steuervermeidung für Dividendenpapiere. Durch den Rückerwerb der Aktie fallen Verluste an, die in einen Steuervorteil verwandelt werden, den sich Veräußerer und Erwerber teilen. Die Gesetzesänderung soll noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Sie soll rückwirkend ab Januar dieses Jahres gelten.

Durch die zweifelhaften Steuertricks hat der Staat nach Schätzung von Steuerexperten in den vergangenen Jahren bereits Milliarden von Einnahmen verloren. Bereits 2012 hat das Bundesfinanzministerium ein Steuerschlupfloch zu den so genannten Cum-Ex-Geschäften geschlossen. Durch ein Hin- und Herschieben von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividende, um den Stichtag herum, wurden mehrere Steuerbescheinigungen für die Kapitalertragssteuer ausgestellt und zurückerstattet, die gar nicht gezahlt wurden.

Die Opposition der Grünen und Linken hat einen Untersuchungsausschuss im Bundestag einberufen, um den Schaden für die Staatskasse zu untersuchen. Darüber hinaus passt die Bundesregierung im Zuge der geplanten Reform die Besteuerung inländischer und ausländischer Publikumsfonds an. Auf Dividenden und Immobilienerträge soll künftig eine Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent auf Fondsebene anfallen. Der Anleger muss bei einer Ausschüttung eine Kapitalertragsteuer von 25 Prozent zahlen. Um eine Doppelbesteuerung zu verhindern, werden Ausschüttungen aus Aktien- und Immobilienfonds teilweise freigestellt. Diese Regelung soll Januar 2018 in Kraft treten.

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