Aktionärsrechte: Wer hat´s erfunden?
Auch wenn es die Medien in Deutschland verzwirbeln und verdrehen: Die Schweiz hat in einer viel beachteten Volksabstimmung die Aktionärsrechte gestärkt. Ein längst überfälliger Schritt, der zeigt, dass in der Schweiz die Aktionärskultur intakt ist.
Vielen Miteigentümern von Aktiengesellschaften sind hohe Managergehälter und eine Selbstbedienungsmentalität bei Abfindungen bereits seit Langem ein Dorn im Auge. Das liegt in Augen der Schweizer Initiative daran, dass die Zahlungen der Aufsichtsrat absegnet, der häufig mit ehemaligen Vorständen oder Vorständen anderer großer Aktiengesellschaften bestückt ist. „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“. Von dem her zeugt die gewonnene Volksabstimmung zur Stärkung der Aktionärsrechte von einem tiefgründigen Verständnis für die Zusammenhänge.
In Deutschland wäre solch eine Volksabstimmung wohl mangels Beteiligung abgeblasen worden. Laut Daten des Deutschen Aktieninstitutes ist maximal einer von zehn Deutschen Aktionär und damit im Geldbeutel von überzogenen Gehaltsvorstellungen der leitenden Funktionäre negativ betroffen. Dagegen ist fast jeder dritte Schweizer Aktionär. Nur durch Unverständnis sind denn wohl auch ein Artikel in einer Wochenzeitung zu erklärten, die titelt: „Die Schweiz entdeckt den Staatskapitalismus“. Das Gegenteil trifft wohl eher zu, denn die Schweizer haben erkannt, dass der Markt klare Regeln braucht.
Im Falle der Stimmrechtsausübung bei Aktiengesellschaften stehen die Aktionäre vor einem Koordinierungsproblem. Jeder Aktionär hätte Interesse an einer Mäßigung bei den Vorstandsgehältern, aber selbst große Aktionäre halten meist weniger als fünf Prozent der Stimmrechte, sodass der Koordinierungsaufwand in keinem Verhältnis zu dem ungewissen Ertrag steht. Ein Fall für klare Spielregeln.
Rein marktbasierte Lösungsideen für das Koordinierungsproblem kommen von Stimmrechtsvertretern, wie der im Jahr 1997 gegründeten Schweizer Ethos Stiftung. Die nicht gewinnorientiert arbeitende Stiftung übernimmt Stimmrechte auf Hauptversammlungen von Pensionskassen, Investmentgesellschaften und privaten Aktionären, die selten wochentags Zeit finden, mehrere Stunden für den Besuch einer Hauptversammlung freizunehmen. So vertritt die Ethos Stiftung bei vielen Schweizer Konzernen zwischen fünf und zehn Prozent der Stimmrechte. Viel, aber in der Regel wohl noch zu wenig, um die Rechte der Aktionäre gegenüber den Vorständen und Verwaltungsräten effektiv zu stärken.
Daher ist die Schweizer Initiative zur Regulierung der Managergehälter aus Sicht verantwortungsvoller Investoren zu begrüßen. Die Hoffnung bleibt, dass dieser positive Impuls auch in Deutschland die Aktionärskultur neu belebt.
Vielen Miteigentümern von Aktiengesellschaften sind hohe Managergehälter und eine Selbstbedienungsmentalität bei Abfindungen bereits seit Langem ein Dorn im Auge. Das liegt in Augen der Schweizer Initiative daran, dass die Zahlungen der Aufsichtsrat absegnet, der häufig mit ehemaligen Vorständen oder Vorständen anderer großer Aktiengesellschaften bestückt ist. „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“. Von dem her zeugt die gewonnene Volksabstimmung zur Stärkung der Aktionärsrechte von einem tiefgründigen Verständnis für die Zusammenhänge.
In Deutschland wäre solch eine Volksabstimmung wohl mangels Beteiligung abgeblasen worden. Laut Daten des Deutschen Aktieninstitutes ist maximal einer von zehn Deutschen Aktionär und damit im Geldbeutel von überzogenen Gehaltsvorstellungen der leitenden Funktionäre negativ betroffen. Dagegen ist fast jeder dritte Schweizer Aktionär. Nur durch Unverständnis sind denn wohl auch ein Artikel in einer Wochenzeitung zu erklärten, die titelt: „Die Schweiz entdeckt den Staatskapitalismus“. Das Gegenteil trifft wohl eher zu, denn die Schweizer haben erkannt, dass der Markt klare Regeln braucht.
Im Falle der Stimmrechtsausübung bei Aktiengesellschaften stehen die Aktionäre vor einem Koordinierungsproblem. Jeder Aktionär hätte Interesse an einer Mäßigung bei den Vorstandsgehältern, aber selbst große Aktionäre halten meist weniger als fünf Prozent der Stimmrechte, sodass der Koordinierungsaufwand in keinem Verhältnis zu dem ungewissen Ertrag steht. Ein Fall für klare Spielregeln.
Rein marktbasierte Lösungsideen für das Koordinierungsproblem kommen von Stimmrechtsvertretern, wie der im Jahr 1997 gegründeten Schweizer Ethos Stiftung. Die nicht gewinnorientiert arbeitende Stiftung übernimmt Stimmrechte auf Hauptversammlungen von Pensionskassen, Investmentgesellschaften und privaten Aktionären, die selten wochentags Zeit finden, mehrere Stunden für den Besuch einer Hauptversammlung freizunehmen. So vertritt die Ethos Stiftung bei vielen Schweizer Konzernen zwischen fünf und zehn Prozent der Stimmrechte. Viel, aber in der Regel wohl noch zu wenig, um die Rechte der Aktionäre gegenüber den Vorständen und Verwaltungsräten effektiv zu stärken.
Daher ist die Schweizer Initiative zur Regulierung der Managergehälter aus Sicht verantwortungsvoller Investoren zu begrüßen. Die Hoffnung bleibt, dass dieser positive Impuls auch in Deutschland die Aktionärskultur neu belebt.