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in Recht & SteuernLesedauer: 3 Minuten

Lebensversicherungen Aktuare empfehlen „Garantiezins“ von 0,25 Prozent

Sparschwein
Sparschwein: Das Bundesfinanzministerium sollte den Höchstrechnungszins für LV-Neuverträge nach Meinung der Deutschen Aktuarvereinigung kurzfristig senken, damit eine „geordnete Umsetzung zum Jahreswechsel 2021/2022“ möglich sei. | Foto: DAS INVESTMENT
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Die Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) empfiehlt dem Bundesfinanzministerium, den oft auch „Garantiezins“ genannten Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung ab 2022 auf 0,25 Prozent abzusenken. Dieser Wert liegt bereits seit 2017 bei lediglich 0,9 Prozent, was aber „in Anbetracht des 2020 erneut gesunkenen Zinsniveaus und der hohen Unsicherheit der weiteren Kapitalmarktentwicklung“ zu hoch sei.

„Der Höchstrechnungszins ist unverändert ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der handelsrechtlichen Zinsverpflich­tungen“, erläutert DAV-Vorstandsvorsitzender Guido Bader. „Für die Unternehmen und ihre verantwortlichen Aktuare ist diese politische Vorgabe die entscheidende Richtschnur für die unternehmensspezifische Festlegung des jeweiligen Garantie- und Rechnungszinses.“

Abkehr von Beitragsgarantie

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Die DAV plädiert dafür, zusammen mit der Absenkung des Höchstrechnungszinses auch den vollständigen Beitragserhalt bei der Riester-Rente sowie der Beitragszusage mit Mindestleistung in der betrieblichen Altersversorgung zu reformieren und die Garantien abzusenken. „Denn Produkte mit einer 100-Prozent-Beitragsgarantie sind in der heutigen Negativzinswelt aktuariell nicht mehr sinnvoll.“

Denn die Garantien „verengen die Spielräume für eine Kapitalanlage im Sinne der Versicherten“, so Bader weiter. Ein solches Reformpaket trage demnach einerseits dem Sicherheitsbedürfnis vieler Deutscher Rechnung. Andererseits ermögliche sie den Versicherern, die Kundengelder in chancenreichere Anlageformen wie Immobilien, Infrastrukturprojekte oder Aktien zu investieren.