Vor einer Woche hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage – auch bekannt als „die Wirtschaftsweisen“ Bundeskanzler Olaf Scholz das Jahresgutachten 2023/2024 übergeben. In den Mittelpunkt der Debatte sind seitdem dabei die weitreichenden Vorschläge zu einer Reform des gesetzlichen Rentensystems gerückt.
Einschneidende Vorschläge in Sachen Rente
So fordert das Gremium unter anderem eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters, das ab 2031 bereits auf 67 Jahre steigt. Vorgeschlagen wird, von jedem Jahr zusätzlicher Lebenszeit acht Monate in die Arbeit und vier Monate in die Rente zu stecken. So erreiche man in Jahr 2026 eine Rente mit 68 Jahren und 2061 die Rente mit 69 Jahren. Parallel verlangen die Forscher die Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 63. und eine Reform der Riester-Rente. Auch sollten angehende Beamte künftig in die gesetzliche Rentenversicherung eingebunden werden.
Um eine Zunahme der Altersarmut zu verhindern, schlägt die Chefin der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, eine Umverteilung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung vor: Besserverdiener sollen einen Teil ihrer Rente abgeben, um die Renten von Geringverdienern zu erhöhen. Dieser Vorschlag ist selbst innerhalb des Gremiums umstritten. Zwei Mitglieder des fünfköpfigen Rates hätten sich gegen den Vorschlag ausgesprochen, wie das „Handelsblatt“ berichtet.
Aus dem politisch linken Lager kommt Kritik
Nach viel Kritik, unter anderem von der SPD und dem Paritätischen Gesamtverband, kommt nun auch Zustimmung. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) und ihr Zweigverein, das auf Altersversorgung spezialisierte IVS – Institut der versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung, präsentieren ihre vielfach ähnlichen Argumente für grundlegende Reformen in der Alterssicherung. Problem: Auf der politischen Bühnen Berlins spielen die Aktuare trotz ihrer Expertise keine nennenswerte Rolle.
Versicherungsmathematiker begrüßen Vorschläge zum späteren Renteneintritt
Dennoch sehen die Vereine die politischen Vorschläge als Anlass, noch eine noch einmal in eine grundlegende Diskussion über die Ausrichtung der Alterssicherungssysteme einzusteigen, wie Susanna Adelhardt, stellvertretende Vorsitzende der DAV und Vorstandsmitglied des IVS, erklärt. „Das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben wird sich ohne grundlegende Reform deutlich verschlechtern“, so Adelhardt weiter. Nach den Grundsätzen der Versicherungsmathematik blieben nur wenige Stellschrauben: nochmals massiv steigende Steuerzuschüsse aus dem allgemeinen Staatshaushalt, höhere Beiträge, ein geringeres Rentenniveau oder ein späterer Renteneintritt.
Generell, was sollte man von Mathematikern auch anderes erwarten, sprechen sich die beiden Aktuarorganisationen seit langem dafür aus, den demografischen Wandel stärker in der Gestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen. Daher befürworten DAV und IVS auch einen späteren Renteneintritt, analog zu den Vorschlägen der Wirtschaftsweisen. Die Entwicklung einer steigenden Lebenserwartung könne man bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ignorieren, wenn die Finanzierungslasten zwischen den Generationen einigermaßen gerecht verteilt werden sollen.
Höhere Lebenserwartung darf nicht ignoriert werden
Es gelte gerade Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen, insbesondere aber auch Frauen, die im Durchschnitt weniger Rentenpunkte während ihres Erwerbslebens sammeln, auch am Lebensende abzusichern. „Daher spielt die lebenslange Rentenzahlung in der gesetzlichen Rentenversicherung, aber genauso in der betrieblichen Altersversorgung und der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, eine so wichtige Rolle bei der Lebensstandardsicherung“, so Adelhardt.
Kapitalgedeckte Säulen sind optimale Ergänzung
Aus Sicht der Aktuare sind die beiden anderen Säulen der Altersvorsorge mit ihren kapitalgedeckten Finanzierungsformen die ideale Ergänzung, um die in der staatlichen Alterssicherung auftretenden Versorgungslücken zu reduzieren. Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge trügen wesentlich dazu bei, vor allem bei jenen Menschen den Lebensstandard zu sichern, die sich keine darüberhinausgehenden Investments und privaten Vorsorgeinstrumente leisten können.
Laut der Aktuare bedarf es an dieser Stelle einer deutlich größeren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung auch bei kleineren und mittelgroßen Unternehmen und ihren Mitarbeitern. Statt bei angepeilten 80 Prozent liege der Verbreitungsgrad seit Jahren bei lediglich knapp über 50 Prozent.
Riester-Vorschläge nah am Sachverständigenrat
Es bedürfe aber auch Reformen des Riester-Modells in der privaten Altersvorsorge und der Beitragszusage mit Mindestleistung in der betrieblichen Altersversorgung, die beide eine Garantie der eingezahlten Beiträge vorsehen. „Durch Garantieabsenkungen unter den Beitragserhalt sind aus unserer Perspektive deutlich bessere Erträge zu erwarten, und die Attraktivität der Angebote steigt. Weniger ist mehr; der Gesetzgeber muss es nur zulassen. Es muss aber definitiv etwas passieren“, sagt Adelhardt. Ähnlich sehen es auch die Wirtschaftsweisen.

