Der Höchstrechnungszins muss 2025 steigen. Zu diesem Schluss kommt die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV). Der Berufsverband der Versicherungsmathematiker prüft spätestens zu Beginn jedes Jahres, inwieweit der jeweils aktuell gültige Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung auch für das Folgejahr noch angemessen ist.
Keine Rückkehr zur Niedrigzinsphase
Für das kommende Jahr riet die DAV, keine Änderung des seit Januar 2022 gültigen Höchstrechnungszinses von 0,25 Prozent vorzunehmen. „Begründet wird dies unter anderem damit, dass am Zinsmarkt aktuell inverse Zinsstrukturen vorzufinden sind, was die Erwartung eines erneuten Rückgangs der Zinsen zum Ausdruck bringt“, erklärte Joachim Kaeß, Versicherungsmathematiker beim Analysehaus Morgen & Morgen, noch vor wenigen Monaten gegenüber DAS INVESTMENT.
„Viele Indikatoren deuten allerdings darauf hin, dass es in den nächsten Jahren keine Rückkehr zu den Tiefstständen der Niedrigzinsphase geben wird“, sagte Kaeß. Daher rechnete er damals schon mit einer Anhebung des Höchstrechnungszinses.
Der Höchstrechnungszins begrenzt den Garantiezins, den Versicherer über die gesamte Laufzeit eines Lebensversicherungsvertrages garantieren dürfen. Die darüberhinausgehende Verzinsung wird jedes Jahr in Form einer Überschussbeteiligung festgelegt.
Höchstrechnungszins soll von 0,25 Prozent auf 1 Prozent steigen
Ab 2025 sollen Lebensversicherer mehr Spielraum bei der Festlegung der Garantieverzinsung bekommen. Die DAV fordert das Bundesfinanzministerium auf, den Höchstrechnungszins von 0,25 Prozent auf 1 Prozent anzuheben. Das wäre der erste Zinsanstieg seit 1994.
„Um der steigenden Inflation Herr zu werden, haben die großen Zentralbanken im letzten Jahr mit deutlichen Zinserhöhungen reagiert“, erläutert Max Happacher, Vorstandsvorsitzender der DAV. Entsprechend seien die Renditen auf dem Anleihemarkt schlagartig angestiegen. Diese Entwicklung zog sich auch durch das Jahr 2023, in dem sich das Zinsniveau auf diesem höheren Niveau verstetigte.
Aktuell könne man davon ausgehen, dass der Inflationsdruck bleiben wird und auch die Renditen langfristiger Staatsanleihen über dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank von 2 Prozent verbleiben werden, so der DAV-Chef weiter. Daher rechne die DAV damit, dass der vorgeschlagene Höchstrechnungszins von 1 Prozent für Neuverträge mittelfristig stabil gehalten werden kann.
GDV: „Eine angemessene Reaktion"
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung. Es sei „eine angemessene Reaktion auf das allgemein gestiegene Zinsniveau“, die sich „positiv auf die Gestaltung von Lebensversicherungsprodukten auswirken” werde, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Die Entscheidung über die Anpassung des Höchstrechnungszinses trifft das Bundesfinanzministerium. Es ist nicht an die Empfehlung der DAV gebunden, folgt dieser aber in der Regel. Von 2016 bis 2021 lag der Höchstrechnungszins bei 0,9 Prozent. 2022 wurde er als Folge des damals lang andauernden Niedrigzinsniveaus auf 0,25 Prozent gesenkt.
„Der Höchstrechnungszins ist allerdings nicht gleichzusetzen mit der garantierten Verzinsung eines konkreten Produktes“, warnt Kaeß. Bereits zu Zeiten eines Höchstrechnungszinses von 0,9 Prozent seien viele Produkte mit niedrigeren Garantiezinsen ausgestattet worden. „Es bleibt daher auch im Fall eines Anstiegs des Höchstrechnungszinses abzuwarten, inwieweit die Unternehmen bereit sind, Produkte mit höheren Garantiezinsen anzubieten“, sagt der Versicherungsmathematiker.



