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Aktualisiert am 04.10.2016 - 18:42 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 3 Minuten

Allianz-Beschwerde zugelassen Über Riester-Verträge urteilt nun doch der BGH

Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Worum geht es? Bereits im Januar 2014 hatte das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass die Vertragsbedingungen der Allianz zu den Überschussbeteiligungen bei der Riesterrente nicht klar genug seien.

Es sei nicht ersichtlich, dass der Versicherer nur solche Kunden an den Kostenüberschüssen beteiligt, die mit ihren sogenannten Eigenbeiträgen eine Summe von mindestens 40.000 Euro erreichen. So lautete die Begründung der Richter. Sie bestätigen damit wiederum eine Entscheidung der Vorinstanz.



Die Revision war vom Gericht zunächst nicht zugelassen worden. Geklagt hatte die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Entscheidung nun nach einer Beschwerde der Allianz Leben revidiert, berichtet Versicherungswirtschaft heute.

Und die Verbraucherschützer? BdV-Vorstand Axel Kleinlein begrüßt eine baldige Entscheidung des obersten Gerichts. Und Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg sagt: „Wir sehen eine grundsätzliche Bedeutung in der Frage, wie ein Kunde transparent über die Überschussbeteiligung aufgeklärt werden soll.“ Beide zeigen sich siegesgewiss: Eine Bestätigung der Urteile durch den BGH wäre ein klares Votum gegen das Geschäftsmodell der Intransparenz.

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