Allianz bietet AktiMed-Tarife wieder an
Maximilian Zimmerer
„Mit der Tarifserie AktiMed bieten wir wieder einen Vollversicherungsschutz für alle Kundengruppen an“ sagt der Vorstandsvorsitzende der Allianz Privaten Krankenversicherung, Maximilian Zimmerer. Denn: „Die Allianz ist vom Wachstumsmarkt Gesundheit überzeugt.“
Im Juli hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Streit zwischen der Allianz und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) beendet. Die Allianz hatte von Kunden, die in den neuen, günstigeren Aktimed-Tarif wechseln wollten, einen Zuschlag auf die Grundprämie verlangt – unabhängig davon, ob sie an Vorerkankungen litten oder nicht. Das hatte die Bafin verboten, das Bundesverwaltungsgericht gab der Behörde recht. Daraufhin stellte der Versicherer den Verkauf des Tarifs zunächst ein.
Die nachkalkulierten Beiträge liegen laut Angaben der Allianz im Schnitt 12 Prozent über den bisherigen Beiträgen, berücksichtigen dabei aber schon neueste Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. In den meisten AktiMed-Tarifen komme es durch den prozentualen Selbstbehalt zu einer niedrigeren Eigenbeteiligung des Kunden als bei absoluten Selbstbehalten. Zudem gäbe es in allen Tarifen bei Leistungsfreiheit bis zu 30 Prozent beziehungsweise 3,6 Monatsbeiträge zurück.
AktiMed-Kunden, die einen Tarifstrukturzuschlag gezahlt hatten, haben diesen rund vier Wochen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zurückbekommen, so die Allianz. Für Bestandskunden werde es zum Ausgleich für den Wegfall des Tarifstrukturzuschlags keine Beitragserhöhung geben. Wobei Beitragserhöhungen zum Ausgleich von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen hiervon unberührt bleiben sollen.
Im Juli hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Streit zwischen der Allianz und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) beendet. Die Allianz hatte von Kunden, die in den neuen, günstigeren Aktimed-Tarif wechseln wollten, einen Zuschlag auf die Grundprämie verlangt – unabhängig davon, ob sie an Vorerkankungen litten oder nicht. Das hatte die Bafin verboten, das Bundesverwaltungsgericht gab der Behörde recht. Daraufhin stellte der Versicherer den Verkauf des Tarifs zunächst ein.
Die nachkalkulierten Beiträge liegen laut Angaben der Allianz im Schnitt 12 Prozent über den bisherigen Beiträgen, berücksichtigen dabei aber schon neueste Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. In den meisten AktiMed-Tarifen komme es durch den prozentualen Selbstbehalt zu einer niedrigeren Eigenbeteiligung des Kunden als bei absoluten Selbstbehalten. Zudem gäbe es in allen Tarifen bei Leistungsfreiheit bis zu 30 Prozent beziehungsweise 3,6 Monatsbeiträge zurück.
AktiMed-Kunden, die einen Tarifstrukturzuschlag gezahlt hatten, haben diesen rund vier Wochen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zurückbekommen, so die Allianz. Für Bestandskunden werde es zum Ausgleich für den Wegfall des Tarifstrukturzuschlags keine Beitragserhöhung geben. Wobei Beitragserhöhungen zum Ausgleich von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen hiervon unberührt bleiben sollen.
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