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Allianz: BU-Rente zahlt den Riester-Beitrag

So könne die Altersvorsorge trotz Berufsunfähigkeit weiter aufgebaut werden, so der Versicherer. Weiterer Vorteil für den Kunden sei die Förderung der Beiträge für die BSR als Teil des gesamten Riester-Beitrags durch Zulagen und gegebenenfalls zusätzliche Steuerersparnis.

„Nachdem wir bis Ende Juni 2010 rund 1,8 Millionen Riester-Renten verkauft haben, war uns wichtig, für unsere künftigen Kunden die Frage zu klären, was passiert, wenn sie berufsunfähig werden und wer die Beiträge zahlt, wenn ihr Einkommen entfällt“, sagt Jörg Braun, Leiter des Maklerzentralbereichs Allianz Leben.

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Die Höhe der garantierten BU-Rente aus der BSR muss mit der Höhe der Eigenbeiträge zur Altersvorsorge übereinstimmen, abweichende BU-Renten sind nicht möglich. Für die Gesamtversicherung – will heißen: für die Riester-Rente und die BSR – können Versicherte einen Zuwachs zwischen ein und zehn Prozent vereinbaren. Mehr als der Höchstbetrag von 2.100 Euro ist aber nicht drin. Der Kunde kann seine BU-Rente für die Beitragszahlung des Riester-Vertrags verwenden. Er kann sie sich aber auch auszahlen lassen und dann nutzen, wie er will. In der Regel entspricht die Versicherungs- und Leistungsdauer der BSR der Beitragszahlungsdauer der Riester-Rente, sie muss aber mindestens bis zum Alter von 60 Jahren laufen. Beim Abschluss müssen Kunden zwei Gesundheitsfragen sowie Fragen zu Beruf und Hobby beantworten, um den Zusatzbaustein BSR zu erhalten. Die BSR gibt es im Privatkundengeschäft zur Riester-Rente Klassik sowie zur Riester-Rente Index-Select und Invest alpha-Balance.

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